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Darf Chef in MA-Konten sehen?

D
diana
Apr 2017 bearbeitet

Ich hab mal eine Frage:

Wir arbeiten im Call Center einer Bank. Es ist jetzt anhand von Äußerungen des Geschäftsführers der Verdacht gekommen, daß er sich die Mitarbeiterkonten genau ansieht.

Ist das erlaubt?

Er hat wohl was von §39 GWG gesagt, aber da steht nur was von Verdacht auf Geldwäsche dring.

Das berechtigt doch nicht, alle MA-Konten genau anzusehen. Was geht den Chef an, wo ich einkaufe?

Danke für Antwort.

Gruß Diana

79801

Community-Antworten (1)

FB
Frank B.

21.07.2005 um 14:53 Uhr

Wenn mit den MA- Konten die Bankkonten der MA gemeint sind, würde ich mir an eurer Stelle einen Anwalt nehmen und wenn ihr Beweise dafür habt, das er es unberechtigter weise getan hat, würde ich vor Gericht gehen wegen Verletzung des Bankgeheimnisses! Die persönliche Situation der AN geht den AG ein Sch... an!

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