Wir arbeiten im Call Center einer Bank. Es ist jetzt anhand von Äußerungen des Geschäftsführers der Verdacht gekommen, daß er sich die Mitarbeiterkonten genau ansieht.
Ist das erlaubt?
Er hat wohl was von §39 GWG gesagt, aber da steht nur was von Verdacht auf Geldwäsche dring.
Das berechtigt doch nicht, alle MA-Konten genau anzusehen. Was geht den Chef an, wo ich einkaufe?
Danke für Antwort.
Gruß
Diana