Vielleich kann jemand helfen bzw. hat da Erfahrungen.

Folgender Sachverhalt: Wir als BR haben gegen unseren AG vor dem Arbeitsgericht einen Prozess verloren. Es ging um einen Aushang des AG, in dem u.a. stand "Darüber hinaus bedauern wir in diesem Zusammenhang den überzogenen Schutz von Betriebsrats- und Eratzmitgliedern und insbesondere die missbräuchliche Nutzung dieser für spezielle Fälle geschaffenen gesetzlichen Kündigungsschutzrechte". Wir sahen hier eine Verletzung nach
§ 78 BetrVG als gegeben an.
Der Richter hat die Anträge unseres Anwalts abgewiesen, mit der Begründung, freie Meinungsäußerung (die auch mal mit härteren Bandagen geführt werden kann).
Wir haben im BR über das Urteil gesprochen und waren uns einig, keine weiteren Schritte einzuleiten.
Jetzt haben wir durch Zufall erfahren, dass unser RA eine Beschwerde beim LAG zu diesem Urteil eingereicht hat.
Jetzt die Frage: Darf ein RA ohne Beauftragung (Beschluss) des Mandanten (BR) einfach so ein Beschwerdeverfahren anstreben bzw. eine Beschwerde einreichen?

Hat da jemand Erfahrung mit?