Erstellt am 12.03.2008 um 08:49 Uhr von wölfchen
. . . nach meinem Kenntnisstand ist im § 34 BetrVG nur die Schriftform zwingend vorgeschrieben, nicht jedoch die Schriftart. Das kann durchaus sogar handschriftlich sein, muss nur deutlich lesbar sein . . .
Erstellt am 12.03.2008 um 09:19 Uhr von BRV4U
Hallo Mrs. Marple,
"Um ein einheitliches Erscheinungsbild unserer Firma darzustellen" ?????
Wo stellt ihr denn eure BR-Protokolle dar?
Stellt ihr die ins Intranet, hängt ihr die ans Schwarze Brett oder verschickt ihr die per eMail ?
Habt ihr mal daran gedacht auf Seminare zu gehen ?
Gruß,
Lothar
Erstellt am 12.03.2008 um 10:46 Uhr von ms Marple
Hallo Lothar,
Wir stellen unsere Protokolle weder ins Intranet, noch werden sie ans Schwarze Brett gehängt!!
Seminare haben wir (der BR existiert erst seit 2006) ebenfalls schon jeder mindestens 4 besucht. Aber eben halt noch keines, Protokollführung betreffend.
Ich habe gedacht dieses Forum wäre eine Plattform auf der man ernsthafte und hilfreiche Antworten erhält. Und sei das Problem für "alte BR-Hasen" noch so banal.
Ich denke, man muss hier nicht beleidigend werden.
Meine Firma wurde neu gegründet und repräsentiert ein neues Modelabel. Um sich von anderen Firmen abzuheben, wurde halt auch für sämtlichen Schriftverkehr (Faxe, Rechnungen, Hausmitteilungen, interne Präsentationen) eine eigene Schriftart kreiert. Da finde ich die Frage, ob man diese Schrift auch für den BR nehmen kann, nicht soooo weit hergeholt. Selbst wenn diese Protokolle nur für uns intern sind.
Vielen Dank an Wölfchen. Deine Antwort war hilfreich.
Gruß ms Marple
Erstellt am 12.03.2008 um 11:42 Uhr von Petrus
@msMarple:
Können darfst Du schon. Selbst wenn es ein Copyright auf die Schrift gibt, dürfte das für "hausinterne Gremien" nicht greifen - genau dafür gibt es ja die Schrift...
Beim Protokoll sollte die gute Lesbarkeit im Vordergrund stehen. Wenn die Schrift gut lesbar ist - nimm sie. Wenn sie zu "verschnörkelt" ist, mag das zwar für den Schriftzug mit dem Namen der neuen Kollektion gut sein, fördert aber nicht die Lesbarkeit des Protokolls. (Ich stell mir gerade ein Protokoll vor, das mit den "dynamic wave"-Buchstaben einer großen Cola-Marke geschrieben ist... Dann doch lieber Arial.)
@Lothar:
Ich glaube, es ging eher darum, ob die selbstkreierte Schrift verwendet werden _darf_, nicht ob sie verwendet werden _muss_
Erstellt am 12.03.2008 um 12:14 Uhr von BRV4U
ms Marple,
mir liegt absolut fern, hier jemanden beleidigen zu wollen. Wenn das bei dir so angekommen ist, möchte ich mich dafür entschuldigen.
Ehrlich gesgt war ich mir auch gar nicht sicher, ob du einen Gag ins Forum stellen wolltest oder ob es dir Ernst mit der Frage ist. Jetzt bin ich schlauer. Frei nach Dieter Nuhr: "Je grösser der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl"!
Jetzt zum Thema zurück: Da nur das Gremium Einblick in die Protokolle hat (Ausnahme: Sitzungsprotokoll z.B. mit Anwesenheit des Arbeitgebers, der bekommt dann auch eins) bleibt es euch überlassen, in welcher Schriftart diese verfasst sind. Wie hier schon angeführt wurde, muss es jedoch deutlich lesbar sein.
Gruß,
Lothar
Erstellt am 12.03.2008 um 13:45 Uhr von ms Marple
Lothar,
ich nehme Deine Entschuldigung (es war doch eine?) an.
Pflege weiterhin Dein GIGANTISCHES Bescheidwissergefühl. Du benötigst es anscheinend.
Freundliche Grüße
TIPP: Es gibt auch gute Kommunikationsseminare
Erstellt am 12.03.2008 um 14:57 Uhr von BRV4U
ms Marple,
wirst du jetzt beleidigend ?
Danke für den Tipp, warum gehst du nicht mal hin?
Gratias ago
Erstellt am 13.03.2008 um 18:25 Uhr von hanni
Nichts für ungut, ms Marple, aber Deine Frage ist schon etwas missverständlich! Klar, wenn man sie so versteht, ob eine in der Firma geschaffene Schriftart verwendet werden darf, macht sie Sinn, Urheberecht und so...
Aber wenn man den ersten Teil einzeln betrachtet, drängt sich schon der Gedanke auf, dass Du Dir einen Scherz erlauben wolltest. Oder hast Du jemals in einem Gesetz/Verordnung... gelesen, dass Schriftform in folgender Schrift vorgeschieben ist. . Insofern klingt die Frage auf den ersten Blick schon absurd, deshalb: Nicht gleich beleidigt reagieren!
Erstellt am 14.03.2008 um 08:02 Uhr von ms Marple
Moin Hanni,
1. Wurde die Schrift geschaffen, DAMIT wir für alle unsere schriftlich verfassten Dokumente einen einheitlichen Auftritt haben. (Urheberrecht fällt da also total flach!)
2. ICH habe ebenfalls nichts in den Gesetzen gefunden, das eine bestimmte Schriftart für Protokolle vorschreibt. Es herrschen in dieser Beziehung aber leider im BR-Gremium unterschiedliche Meinungen. Darum wollte ich mir auf dieser Plattform einfach nur noch einmal eine Bestätigung abholen.
Ein einfaches "Nein, siehe §34 BetrVG" hat mir da sehr viel weiter geholfen, als die Unterstellung, wir würden unsere Sitzungsprotokolle in alle Welt veröffentlichen. DAS hat mich sehr wohl beleidigt!
Schönes Wochenende