Erstellt am 21.07.2005 um 12:47 Uhr von egni
Das Problem ist der Zusatz in der bestehenden BV, dass innerhalb eines Monats eine neue BV erstellt werden muss. Wenn das nicht drin stehen würde, würde die alte solange nachgelten, bis eine neue steht. Ich denke, in dem Fall müßt Ihr Euch einigen, notfalls über die Einigungsstelle.
Erstellt am 21.07.2005 um 12:48 Uhr von Frank B.
Die Frage ist ganz einfach? zu beantworten, handelt es sich in der BV um ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht nach §87 BetrVG könnt ihr mit Hilfe der Einigungsstelle eine BV erzwingen.