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EDV Arbeitserfassung - soll nur der Überprüfung der geleisteten Arbeit dienen

H
Helli
Jan 2018 bearbeitet

Ist es den Mitarbeitern zumutbar, dauerhaft einen Arbeitsnachweis EDV-technisch zu erfassen. Es sollen nicht nur die Stunden, sondern auch die durchgeführte Arbeit erfasst werden. Es geht nicht um eine Grundlage für Weiterberechnungen oder so. Es dient nur der Überprüfung der geleisteten Arbeit.

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Community-Antworten (2)

K
Kardia

21.07.2005 um 00:01 Uhr

Gibt es einen Betriebsrat? Wenn ja, so ist diese Erfassung, da sie die geleistete Arbeit der AN überprüft, mitbestimmungspflichtig.

O
otto

21.07.2005 um 00:27 Uhr

Kardia hat völlig recht. Die elektronische Erfassung der Arbeitsgebnisse ist mitbestimmungspflicht (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Ob die Erfassung zumutbar ist, hängt von der Art der geleisteten Arbeit ab.

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