EDV Arbeitserfassung - soll nur der Überprüfung der geleisteten Arbeit dienen
Ist es den Mitarbeitern zumutbar, dauerhaft einen Arbeitsnachweis EDV-technisch zu erfassen. Es sollen nicht nur die Stunden, sondern auch die durchgeführte Arbeit erfasst werden. Es geht nicht um eine Grundlage für Weiterberechnungen oder so. Es dient nur der Überprüfung der geleisteten Arbeit.
Community-Antworten (2)
21.07.2005 um 00:01 Uhr
Gibt es einen Betriebsrat? Wenn ja, so ist diese Erfassung, da sie die geleistete Arbeit der AN überprüft, mitbestimmungspflichtig.
21.07.2005 um 00:27 Uhr
Kardia hat völlig recht. Die elektronische Erfassung der Arbeitsgebnisse ist mitbestimmungspflicht (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Ob die Erfassung zumutbar ist, hängt von der Art der geleisteten Arbeit ab.
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