Erstellt am 20.07.2005 um 22:01 Uhr von Kardia
Gibt es einen Betriebsrat? Wenn ja, so ist diese Erfassung, da sie die geleistete Arbeit der AN überprüft, mitbestimmungspflichtig.
Erstellt am 20.07.2005 um 22:27 Uhr von otto
Kardia hat völlig recht. Die elektronische Erfassung der Arbeitsgebnisse ist mitbestimmungspflicht (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Ob die Erfassung zumutbar ist, hängt von der Art der geleisteten Arbeit ab.