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Betriebsbedingte Kündigung - ist ein Gespräch des BR mit dem Mitarbeiter immer empfehlenswert?

P
Perseus
Jan 2018 bearbeitet

Würde mich mal interessieren, ob Ihr im Falle von Anhörungen zu Betriebsbedingten Küdigungen nach § 102BetrVG mit den betroffenen Kollegen ein Gespräsch führt. Wir als BR machen von der Möglichkeit Gebrauch, um auch eventuelle Informationen die nicht in der Anhörung stehen zu erhalten. Der Nachteil ist natürlich das im Fall eines BR Wiederspruchs und der dann möglicherweise nicht erfolgten Kündigung der Mitarbeiter unnötig belastet wurde.

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Community-Antworten (2)

V
viktor

20.07.2005 um 10:57 Uhr

Ich sehe es als meine Pflicht an, die betroffenen Kollegen anzuhören.

B
Bernd

20.07.2005 um 11:05 Uhr

Auch für uns ist es Pflicht den betroffenen Kollegen zu hören und mehr noch, mit ihm wenn möglich und nötig über rechtliche Dinge im Zusammenhang mit der Kündigung zu sprechen.

Wenn eine Kündigung auf Grund des Widerspruches des BR nicht zustande kommt, ist der Kollege nach unseren Erkenntnissen auch weiterhin auf der Abschußliste des AG und sollte sich dessen schon bewußt sein.

bernd

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