Erstellt am 17.07.2005 um 01:33 Uhr von otto
Tut mir leid. Dieses Urteil kenne ich nicht. Was ich mir aber vorstellen kann, ist folgende Fallkonstellation:
In einem Betrieb gilt - z.B. auf Grund eines Tarifvertrags - die 35-Stunden-Woche. Es wird aber seit Jahren 38 Stunden pro Woche gearbeitet. In so einem Fall könnte ich mir vorstellen, daß dieses ständige Mehrleisten über die tarifvertragliche Arbeitszeit dazu führt, daß ein Arbeitsgericht die 38-Stunden-Woche als Regelarbeitszeit ansieht und darin keine Überstunden sieht. Wenn das so sein sollte, kann ich mir auch vorstellen, daß ein Arbeitsgericht eine Streichung dieser angeblichen Überstunden ablehnt.
Mein Angebot: Schicken Sie der W.A.F. einen Brief, eine Mail usw. mit einer genauen Darstellung des Sachverhalts. Die W.A.F. wird dann ihre Fachleute aktivieren, dieses Problem in Ihrem Sinne zu lösen.