Erstellt am 16.07.2005 um 12:23 Uhr von BMW
Hallo Maiki
Persönliche Daten des MA Funktionsbereich und Eingruppierung Ja!Arbeitsvetrag in der Regel Nein.
Befristung wird ebenfalls mitgeteilt .
Erstellt am 18.07.2005 um 09:12 Uhr von viktor
Wie mein Vorredner schon schreibt. Arbeitsvertrag: nein; aber alle Details der Arbeitsbedingungen. Bei Gehalt heißt es im Gesetz:" ... insbesondere die Eingruppierung....". Der AG braucht also nach § 99 BetrVG nicht das eigentliche Entgelt nennen, sondern nur die tarifliche Entgeltgruppe. Im nächsten Moment nach Abwicklung des § 99 kann aber der BR Einsicht in die Gehaltsliste nehmen, dann muß der AG das Gehalt inclusive aller Zulagen nennen. Darum ist es einfach praktischer, ihr überzeugt den AG, gleich alle Informationen zu geben.
Studiert doch einmal die Kommentare zum § 99 BetrVG