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Welche Unterlagen stehen dem Betriebsrat bei Einstellung zur Einsichtnahme zu?

M
Maiki
Jan 2018 bearbeitet

welche unterlagen bekommt BR bei einstellung ,vom AG zur einsichtnahme vorgelegt? kann,evtl bei einstellung,auch der arbeitsvertrag mit gehaltszahlung,befristung usw.verlangt werden? frage deshalb,weil wir nur bewerbung vorgelegt bekommen

mfg

4.10202

Community-Antworten (2)

B
BMW

16.07.2005 um 14:23 Uhr

Hallo Maiki Persönliche Daten des MA Funktionsbereich und Eingruppierung Ja!Arbeitsvetrag in der Regel Nein. Befristung wird ebenfalls mitgeteilt .

V
viktor

18.07.2005 um 11:12 Uhr

Wie mein Vorredner schon schreibt. Arbeitsvertrag: nein; aber alle Details der Arbeitsbedingungen. Bei Gehalt heißt es im Gesetz:" ... insbesondere die Eingruppierung....". Der AG braucht also nach § 99 BetrVG nicht das eigentliche Entgelt nennen, sondern nur die tarifliche Entgeltgruppe. Im nächsten Moment nach Abwicklung des § 99 kann aber der BR Einsicht in die Gehaltsliste nehmen, dann muß der AG das Gehalt inclusive aller Zulagen nennen. Darum ist es einfach praktischer, ihr überzeugt den AG, gleich alle Informationen zu geben.

Studiert doch einmal die Kommentare zum § 99 BetrVG

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