Hallo Ihr Lieben,
ich habe mal eine dringende Frage an Euch. Kann ein Betriebsrat einer Einstellung eines Arbeitnehmers mit der Begründung widersprechen, der Bewerber sei für seine Aufgabe nicht geeignet? Es sind keine Auswahlgrundsätze vereinbart. Und wenn der Betriebsrat das kann, auf welcher Rechtsgrundlage beruht diese Begründung?
Vielen Dank im Voraus!