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Kann der Betriebsrat Einstellung mit der Begründung "ungeeignet" widersprechen ?

C
Christian
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ihr Lieben, ich habe mal eine dringende Frage an Euch. Kann ein Betriebsrat einer Einstellung eines Arbeitnehmers mit der Begründung widersprechen, der Bewerber sei für seine Aufgabe nicht geeignet? Es sind keine Auswahlgrundsätze vereinbart. Und wenn der Betriebsrat das kann, auf welcher Rechtsgrundlage beruht diese Begründung? Vielen Dank im Voraus!

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Community-Antworten (4)

W
Werner

16.07.2005 um 12:28 Uhr

Moin Christian, die 6 Gründe für einen Einstellungswiderspruch sind im § 99 BetrVG dargelegt. Schau Dir die Kommentierung zu dem §en an, dann kannst Du sehen ob da ein Widerspruch gerechtfertigt ist.

R
Rollie

16.07.2005 um 15:55 Uhr

Desweiteren ist die Frage, ob der BR, zumal dieser i.d.R. den Vorstellungsgesprächen nicht beiwohnt, in der Lage ist, zu beurteilen, ob der Bewerber geeignet ist.

V
viktor

18.07.2005 um 11:16 Uhr

..... so ist es. Ungeeignet geht nicht. Da muß man schon weiter ausholen (können); z.B. dass dem Bewerber Nachteile entstehen können (welche?) weil er bestimmte Qualifikationen nicht hat, die benötigt werden - oder ähnliches.

Würde ich aber eher nicht empfehlen.

G
gudrun

18.07.2005 um 14:13 Uhr

Wir hatten im BR gerade in dieser Sache ein Beschlussverfahren (Arbeitgeber hat sich die Zustimmung vom BR ersetzen lassen). Also, laut Arbeitsgericht entscheidet der Arbeitgeber über Einstellung. Der BR kann seine Zustimmung nur dann verweigern wenn der Bewerber augenscheinlich völlig ungeeignet ist, z.B.: wenn ein Bäcker als Schornsteinfeger eingestellt wird.

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