Beratertätigkeit - hat der BR dabei mitzubestimmen?
Moin KollegInnen,
wir haben da ein Problem. Eine ehemalige Kollegin (ist vor kurzen in Rente gegangen) wurde jetzt per Beratervertrag durch das Unternehmen gebunden.
Ist dieser Vorgang durch den BR mitzubestimmen?
Community-Antworten (5)
15.07.2005 um 09:21 Uhr
meines Erachtens nicht, es sei denn dass diese "Stelle" ausgeschrieben wurde. Per se kann der AG jederzeit Beraterverträge vergeben. Gruss Barbara
14.01.2006 um 22:49 Uhr
Hier liegt ganz klar kein Mitbestimmungsrecht des BR vor, da die Kollegin nicht mehr als AN im Sinne des BetrVG durch den Betriebsrat zu vertreten ist.
15.01.2006 um 00:25 Uhr
Der Vertrag als solches ist natürlich nicht mitbestimmungspflichtig.
Ob allerdings im Falle der Arbeitsaufnahme eine mitbestimmungspflichtige personelle Einzelmaßnahme vorliegt kann man aus diesen Angaben nicht ableiten, das hängt davon ab ob es sich tatsächlich nur um "Beratung" handelt, oder ob die Kollegin in die Betriebsorganisation eingegliedert wird.
15.01.2006 um 11:42 Uhr
Danke für Eure Antworten!
In der zwischenzeit haben wir unsere GF nochmal darauf aufmerksam gemacht, daß eine Scheinselbstständigeit für alle Beteiligten Risiken birgt und haben die Beendigung des Beratervertrages gefordert, zumal über einen Stellenabbau um 20% von der GF für nötig erachtet wird.
15.07.2009 um 14:24 Uhr
ratloser BR Da begibt sich aber Jemand auf glattes Eis. Würde so ad hoc sagen, es handelt sich um eine Scheinselbständigkeit.
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