Erstellt am 15.07.2005 um 07:21 Uhr von barbara
meines Erachtens nicht, es sei denn dass diese "Stelle" ausgeschrieben wurde. Per se kann der AG jederzeit Beraterverträge vergeben.
Gruss
Barbara
Erstellt am 14.01.2006 um 21:49 Uhr von Fayence
Hier liegt ganz klar kein Mitbestimmungsrecht des BR vor, da die Kollegin nicht mehr als AN im Sinne des BetrVG durch den Betriebsrat zu vertreten ist.
Erstellt am 14.01.2006 um 23:25 Uhr von Ramses II
Der Vertrag als solches ist natürlich nicht mitbestimmungspflichtig.
Ob allerdings im Falle der Arbeitsaufnahme eine mitbestimmungspflichtige personelle Einzelmaßnahme vorliegt kann man aus diesen Angaben nicht ableiten, das hängt davon ab ob es sich tatsächlich nur um "Beratung" handelt, oder ob die Kollegin in die Betriebsorganisation eingegliedert wird.
Erstellt am 15.01.2006 um 10:42 Uhr von RBR
Danke für Eure Antworten!
In der zwischenzeit haben wir unsere GF nochmal darauf aufmerksam gemacht, daß eine Scheinselbstständigeit für alle Beteiligten Risiken birgt und haben die Beendigung des Beratervertrages gefordert, zumal über einen Stellenabbau um 20% von der GF für nötig erachtet wird.
Erstellt am 15.07.2009 um 12:24 Uhr von DerAlteHeini
ratloser BR
Da begibt sich aber Jemand auf glattes Eis.
Würde so ad hoc sagen, es handelt sich um eine Scheinselbständigkeit.