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Beratertätigkeit - hat der BR dabei mitzubestimmen?

RB
ratloser BR
Jan 2018 bearbeitet

Moin KollegInnen,

wir haben da ein Problem. Eine ehemalige Kollegin (ist vor kurzen in Rente gegangen) wurde jetzt per Beratervertrag durch das Unternehmen gebunden.

Ist dieser Vorgang durch den BR mitzubestimmen?

75.61405

Community-Antworten (5)

B
Barbara

15.07.2005 um 09:21 Uhr

meines Erachtens nicht, es sei denn dass diese "Stelle" ausgeschrieben wurde. Per se kann der AG jederzeit Beraterverträge vergeben. Gruss Barbara

F
Fayence

14.01.2006 um 22:49 Uhr

Hier liegt ganz klar kein Mitbestimmungsrecht des BR vor, da die Kollegin nicht mehr als AN im Sinne des BetrVG durch den Betriebsrat zu vertreten ist.

RI
Ramses II

15.01.2006 um 00:25 Uhr

Der Vertrag als solches ist natürlich nicht mitbestimmungspflichtig.

Ob allerdings im Falle der Arbeitsaufnahme eine mitbestimmungspflichtige personelle Einzelmaßnahme vorliegt kann man aus diesen Angaben nicht ableiten, das hängt davon ab ob es sich tatsächlich nur um "Beratung" handelt, oder ob die Kollegin in die Betriebsorganisation eingegliedert wird.

R
RBR

15.01.2006 um 11:42 Uhr

Danke für Eure Antworten!

In der zwischenzeit haben wir unsere GF nochmal darauf aufmerksam gemacht, daß eine Scheinselbstständigeit für alle Beteiligten Risiken birgt und haben die Beendigung des Beratervertrages gefordert, zumal über einen Stellenabbau um 20% von der GF für nötig erachtet wird.

D
DerAlteHeini

15.07.2009 um 14:24 Uhr

ratloser BR Da begibt sich aber Jemand auf glattes Eis. Würde so ad hoc sagen, es handelt sich um eine Scheinselbständigkeit.

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