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Personalhygienerichtlinien

N
Nasenbärchen
Jan 2018 bearbeitet

Was tun, wenn sich der Arbeitgeber komplett quer stellt? Bei uns geht es um die Aktualisierung der bestehenden Personalhygienerichtlinien und inwieweit der Betriebsrat eine Mitbestimmung gemäß § 87 Abs.1 (Ordnungsverhalten) hat. Wir sind ein Lebensmittelbetrieb und der Arbeitgeber beruft sich auf die Vorschriften von „IFS Food“, bzw. auf „BRC Global Standards“. Nach diesen „Vorschriften“ werden auch die jährlichen Audits durchgeführt. Der Arbeitgeber erlässt jetzt also überarbeitete Personalhygienerichtlinien, die ja eindeutig das Ordnungsverhalten der Mitarbeiter beeinflussen, verweigert uns jedoch jegliche Art von Mitbestimmung. Wohlgemerkt handelt es sich bei IFS und BRC um keine Gesetze. Die Einschätzung von „Verdi“ ist die, dass wir sehr wohl mitzubestimmen haben, was davon unabhängig auch eine Anwalt für Arbeitsrecht bestätigt hat. Trotzdem weigert sich der Arbeitgeber beharrlich uns mitbestimmen zu lassen und hat die Einführung der Personalhygienerichtlinien bereits fest terminiert und auch propagiert. Hat jemand mit ähnlichem Erfahrungen und ist ein Einigungsstellenverfahren empfehlenswert? Anmerken möchte ich noch, dass unser Arbeitgeber den Betriebsrat wie eine Betriebsabteilung führen möchte. Eigentlich soll es den Betriebsrat geben, mehr als Aushängeschild („wir haben auch einen Betriebsrat“), ansonsten sollen wir einfach den Mund halten und den Arbeitgeber machen lassen.

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Community-Antworten (7)

C
celestro

19.09.2016 um 12:46 Uhr

Wenn Ihr schon mit nem Anwalt gesprochen habt, wieso dann nicht auch darüber, wie der Euch hilft, die Sache zu stoppen ?

Hier solltet Ihr jedenfalls klare Kante zeigen und schnellstens handeln.

G
gironimo

19.09.2016 um 13:29 Uhr

Das ist das übliche Problem. AG berufen sich gerne auf den Eingangshalbsatz des § 87 BetrVG: "... sofern eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht ...."

Das ist ja regelmäßig so zu verstehen, dass eine gesetzliche Regelung (oder sonstwie zwingend zu beachtende Norm) so abschließend sein muss, dass es keinen Spielraum der betrieblichen Gestaltung mehr gibt. Besteht noch ein Gestaltungsspielraum, wie ein Standard im Betrieb erreicht werden kann, löst dies die Mitbestimmung aus. Bei den von Dir genannten Regelungen gibt es an den verschiedensten Stellen Regelungsbedarf

Stellt Eure Forderungen. Fordert den AG zu Verhandlungen auf und ruft ggf. die E-Stelle an.

Sicherlich kann man Euch auch bei der NGG und deren Institut in Oberjosbach weiterhelfen.

N
NickNeu

19.09.2016 um 13:43 Uhr

Hallo Nasenbärchen, der Umgang Eurer GF mit dem BR kommt mir sehr bekannt vor. Bei uns gilt z.B. nur das Wort der Chefin, der BR hat zu lächeln, darf auch Verständnisfragen stellen hat aber ansonsten und ganz im Sinne der vertrauensvollen Zusammenarbeit seinen Mund zu halten. Insofern haben wir schon Strategien entwickeln müssen um die Interessen der Arbeitnehmervertretung zu wahren oder gar durchzusetzen.

Doch zu Eurem Problem (macht nur Sinn wenn Ihr einen Plan zu den Personalhygienerichtlinien habt oder grundsätzlich das Mitbestimmungsrecht klären wollt):

Am Besten, Beschlüsse fassen und umsetzen, z.B. Den AG auffordern unverzüglich Gespräche mit Euch aufzunehmen bzw. das Scheitern der Verhandlungen feststellen. Beauftragung Rechtsanwalt um Mitbestimmung vor Gericht zu klären bzw. einzufordern Einigungsstellenbeschuss inklusive Beauftragung des RA zur Anrufung des Gerichts für den Fall, das keine Einigkeit über den Vorsitzenden erzielt wird.

Erfahrungsgemäß lohnen sich die Schritte zur E-Stelle oder ein Gerichtsverfahren allein schon wenn Ihr Themen-bezogen klug vorgeht, in der Sache hart aber auch bereit zum Kompromiss seid. Voraussetzung: Die Bestimmungen zur Personalhygiene solltet Ihr drauf haben und nicht vergessen, was der AG vorschreibt, muss er auch bezahlen (Arbeitsklamotten etc.)

A
AlterMann

19.09.2016 um 14:42 Uhr

Ich halte viel davon, Konflikte nur dann auszutragen, wenn damit auch etwas erreicht werden kann. Wenn Ihr Euch also ärgert, dass der AG Euch nicht fragt, Ihr selbst aber keine Änderungswünsche habt, dann würde ich mir ein anderes Thema suchen. Der BR kann dem AG auf einem Gebiet die Mitbestimmung erklären, wo für die Kollegen auch noch was rausspringt.

N
Nasenbärchen

19.09.2016 um 15:22 Uhr

Natürlich haben wir Änderungswünsche, sonst würde das doch gar keinen Sinn machen. Denn nur auf Konfrontation zu gehen um eine Mitbestimmung einzufordern die nicht zu begründen ist, halte ich für völlig sinnfrei.

A
AlterMann

19.09.2016 um 18:30 Uhr

Hallo Nasenbärchen, das war nur eine Ergänzung. Ich kenne halt Euren BR nicht. Von solchen sinnfreien Aktionen liest man in diesem und anderen Foren leider öfter. Alles andere, was Dir helfen könnte, ist, glaube ich, schon geschrieben.

K
Kölner

19.09.2016 um 21:12 Uhr

Vielleicht hilfst du mal mit Beispielen aus, bei denen der BR seine MBR verletzt sieht...

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