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Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines BR-Mitglieds - kann das Arbgericht das anordnen?

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Kardia
Jul 2017 bearbeitet

Hallo, kann das Arbeitsgericht die Auflösung des Arbeitsverhältnisses quasi "anordnen" (Auflösungsvertrag) wenn es im Laufe eines Verfahrens das Vertrauensverhältnis zwischen AG und AN als unheilbar zerstört ansieht? Mein AG hat mich und die ehemalige Heimleitung wegen angeblichen konspirativen Betruges angeklagt (TOTALER SCHWACHSINN!!!), bin Mitglied im BR, den er, laut eigenen Aussagen, weder wünscht noch will. Ich geb nichts auf diese Klage, weil der ganze Mist an den Haaren herbeigezogen ist, wäre für baldige Beantwortungen sehr dankbar!

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Community-Antworten (10)

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vollmond

15.07.2005 um 05:18 Uhr

Du sollst die Antwort haben. Beantworte doch bitte vorher die Frage, ob der BR der außerordentlichen Kündigung von Dir zugestimmt hat. Wenn nicht, dann kann der AG auf Antrag beim Arbeitsgericht die Entscheidung des BR ersetzen lassen. siehe dazu §103 (2)BetrVG. Bei diesem Verfahren bist Du Beteiligter und wirst angehört. Gruß vollmond

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Kardia

15.07.2005 um 10:54 Uhr

Nee, es hat zwar Anträge zur frislosen Kündigung gegeben, a) hat der BR diesen aber alle samt nicht zugestimmt und b) hat der AG diese Anträge später zurückgenommen, diese Klage wegen Betruges jedoch erhält er aufrecht-es ist keine Verhandlung zur Zustimmungsersetzung der frislosen Kündigung, genau die hat er nämlich, wie schon aufgeführt, zurückgenommen (warum auch immer...)

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viktor

15.07.2005 um 11:45 Uhr

Betriebsräte müssen ja zu Weilen mit dem Tollsten rechnen. Nimm Dir einen guten Fachanwalt.

Mist hin oder her - sammle Beweise oder Gegenbeweise - vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Allerdings kennen die Gerichte auch die Problematik der Betriebsräte bei problembehafteten Arbeitgebern.

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Kardia

15.07.2005 um 22:58 Uhr

Hallo Viktor, also, ist alles doch schon längst geschehen, hab einen prima Anwalt, Beweise genügend sowie Zeugen, dass ich nichts in dieser Richtung gemacht habe und rechne von soher auch mit einem Freispruch. Kann aber das Arbeitsgericht nichts desto trotz einen Auflösungsvertrag anstreben, weil eben das Vertrauensverhältnis zerstört ist?

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otto

16.07.2005 um 02:48 Uhr

Hallo Kardia! Das Arbeitsgericht kann - das stimmt - einen bestehenden Arbeitsvertrag auflösen, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unrettbar zerstört ist. Ich habe aber noch nie gehört bzw. gelesen, daß das auch beí einem BR-Mitglied geschehen ist. Vor allem sind die Aktivitäten im BR sicher nie ein Grund für eine gerichtliche Auflösung. Ich bin jetzt zuhause und habe deshalb keinen Kommentar zum KündigungsschutzG zur Hand, werde morgen aber gerne im Büro nachschauen. Ich melde mich, wenn ich etwas Einschlägiges finde. Gruß Otto

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Kardia

16.07.2005 um 22:42 Uhr

Hab im voraus schonmal schönen Dank Otto! Nur noch zusätzlich: Die Anschuldigungen gegen mich haben auch nichts mit der BR-Tätigkeit zu tun, mir wird etwas vorgeworfen, was schon lange zurück liegt und mit dem ich überhaupt nichts zu tun habe. Hab eben die Befürchtung, da der AG das ganze nun auf arbeitsgerichtlicher Ebene ausfechten will, obwohl er für die selbe Geschichte den Zustimmungsersetzungsantrag zur Kündigung zurückgezogen hat, dass er nun hofft, dass das A-Gericht eben doch das Arbeitsverhältnis auflöst. Danke nochmal!

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otto

18.07.2005 um 01:57 Uhr

Guten Abend, Kardia! Sie brauchen dringend den besten Fachanwalt für Arbeitsrecht, den es gibt. So eine "Sauerei" darf man dem Arbeitgeber nicht durchgehen lassen. Die W.A.F. kann Ihnen Spezialisten vermitteln. Ich wünsche Ihnen

  • gute Nerven und
  • viel Erfolg Gruß Otto
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viktor

18.07.2005 um 11:20 Uhr

Hallo Kardia,

wenn alles im Grünen Bereich ist, brauchst Du nichts zu fürchten. Ich habe derartige Verfahren (gottlob nur als Zuschauer) in Frankfurt, Darmstadt und Köln erlebt. Die Gerichte haben nicht im geringsten daran gedacht, Auflösungsverträge auch nur Vorszuschlagen

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Kardia

18.07.2005 um 17:15 Uhr

Vielen Dank Viktor und Otto für die tollen Antworten, bin mit meinem Anwalt gut beraten, zudem korrespondiert dieser zusätzlich mit unserem BR-Anwalt (Spitzenklasse auf dem Gebiet Arbeitsrecht!) Werd jetzt ersteinmal in aller Ruhe den Prozess im September abwarten, wie gesagt-habe mir nichts zu Schulden kommen lassen! Danke nochmal! Gruß Kardia

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optimist

20.01.2006 um 12:17 Uhr

hallo Kardia,

wie ist der Prozess ausgegangen ??? Hoffentlich kann gratuliert werden ???

optimist

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