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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitarbeit in einem andern Haus (in Kooperation mit unserer Klinik) - Wie sollte sie am besten ihre Bedingungen formulieren?

DD
Das Dino
Jan 2022 bearbeitet

Hallo! Eine MA in unserer Reha-Klinik soll in einem Krankenhaus (Kooperation mit unserem Haus) die Ambulanz (stundenweise) der Logopädie übernehmen. Unser AG möchte, dass sie die Ambulanz-Zeiten so legt, dass sie entweder gleich morgens in dem KH anfängt und dann zu uns in die Reha fährt oder andersherum erst bei uns anfängt und dann zum KH fährt und dort dann Feierabend macht und von dort nach Hause fährt. Deshalb will er auch nur für eine Fahrt die zusätzlichen Fahrkosten übernehmen. Die MA möchte aber bei uns im Haus anfangen, zwischendurch ins KH fahren um die Ambulanz zu übernehmen und dann wieder zu uns ins Haus zurückkehren und von dort aus mit ihrer Fahrgemeinschaft nach Hause fahren. Im AV gibt es keine Klausel, dass sie in anderen Häusern arbeiten muss. Hat der AG die Möglichkeit sie zu zwingen, die Ambulanz-Zeiten an den Anfang bzw. ans Ender der Arbeitszeit zu legen, wenn sie auf diese Ambulanz-Geschichte eingehen sollte? Wie sollte sie am besten ihre Bedingungen formulieren? Der AG will 14 Cent pro Kilometer zahlen, ist das o.k.?

4.17502

Community-Antworten (2)

B
BMW

15.07.2005 um 22:04 Uhr

Hallo Dino Habt ihr schon mal geprüft ob Betr.VG §§ 111,112 in betracht kommen könnten?

DD
Das Dino

15.07.2005 um 22:30 Uhr

Hallo BMW! Die §§ kommen nicht in Betracht. Aber trotzdem vielen Dank für die Anregung.

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