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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

2 Gesellschaften eine Firma - Muß man jetzt 2 BR wählen?

F
frudolf
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir sind ein Busunternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern. Dann besteht der BR doch aus 3 Mitgliedern. Nun hat unser Chef zwei Firmen angemeldet, die aber den gleichen Charakter haben nämlich "Busunternehmen/Verkehrsbetrieb" ! Muß man jetzt 2 BR wählen ? Wenn er noch 5 Betriebe gründet gibt es dann keinen BR mehr?

Vielen Dank im voraus Fred Benecke

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Community-Antworten (2)

W
w-j-l

04.03.2008 um 13:54 Uhr

Das kommt darauf an.

Wenn alle Firmen unter einem Dach sind, und das Personal auch mal wechselseitig aushilft, und es (wohl zwangsläufig) eine einheitliche Leitung gibt, dann ist das ggf. ein "gemeinsamer Betrieb". Dann gäbe es nur einen BR.

Sind die Betriebe räumlich weit entfernt, dann wohl eher nicht.

D
DonJohnson

04.03.2008 um 16:14 Uhr

Oh sorry, das stimmt so nicht. Die organisatorische Selbstandigkeit ist ein Wesensmerkmal des betriebsratsfähigen Betriebes. Sie ist gegeben, wenn nach dem gesamten Erscheinungsbild von einer eigenständigen und einheitlichen Organisation mit einheitlicher Leitung gesprochen wird. Liegt eine organisatorische Selbständigkeit in diesem Sinne nicht vor, so handelt es sich bei dem Gebilde um einen Betriebsteil. Die räumliche Entfernung ist kein Hinweis auf einen eigenständigen Betrieb! Nachzuleden auch im Schoof "Betriebsratspraxis A bis Z"

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