Erstellt am 12.07.2005 um 23:37 Uhr von otto
Guten Abend Sortex!
Ihre Frage ist ein bißchen schwierig zu beantworten. Ihre Informationen sind ziemlich dürftig. Verstehe ich das richtig:
1. Eine unbefristet beschäftigte Arbeitnehmerin hat einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und anschließend einen neuen befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen?
2. Der neue befristete Vertrag bezieht sich auf eine Tätigkeit einer Arbeitnehmerin, die jetzt in Mutterschutz/Elternzeit ist?
Wenn das so sein sollte, gibt es wenig Möglichkeiten, die Befristung anzugreifen. Ansonsten lesen Sie § 14 Abs. 2 Satz 2 TzbfG!