Freistellung für Berufsfindungsmaßnahme- muss dem Ageber der Grund bei unbezahlter F. mitget. werden
Muss ein AN, der wegen einer Berufsfindungsmaßnahme der BfA eine unbezahlte Freistellung durch den AG benötigt, dem AG den Grund für den Wunsch nach einer unbezahlten Freistellung mitteilen? Danke füe eure Hilfe. Heike
Community-Antworten (1)
12.07.2005 um 11:27 Uhr
Also ich gehe davon aus, dass der AG schon wissen muß, wofür er einen Arbeitnehmer freistellt.
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