BR im Mutterschutz - kann ich auch an Sitzungen teiln., wenn ein Nachrücker meine Position übernimmt
Hallo, Ich habe gehört, dass ich als BR im Mutterschutz weiterhin voll Mitglied sein kann (da es ein Ehrenamt ist). Wie steht es aber mit Versicherungsschutz auf dem Weg zu einer BR Sitzung? Und kann ich auch an den Sitzungen teilnehmen wenn ein Nachrücker offiziell meine Position übernimmt? Vielen Dank Lene
Community-Antworten (1)
11.07.2005 um 17:37 Uhr
Ja, Du kannst an den Sitzungen teilnehmen. Da BR-Sitzungen Arbeitszeit sind, besteht auch der normale Verrsicherungsschutz. Auf die Schutzfrist vor der Geburt kann ja von der werdenden Mutter freiwillig teilweise verzichtet werden (in wie fern der Versicherungsschutz bezüglich der bevorstehenden Geburt in diesem Fall besteht, ist mir nicht bekannt.)
Der Nachrücker kann nur dann nachrücken, wenn Du nicht da bist.
Nach der Entbindung sollte Dein Kind dann doch im Mittelpunkt stehen; hier sieht das Gesetz ein Beschäftigungsverfbot als Regelfall vor. In der Elternzeit geht es dann wieder.
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