Teilzeit mit Kind - darf der AG die Zeiten legen, wie er will?
Im Kürze werde ich nach der Elternzeit wieder arbeiten. Früher hatte ich eine 38,5 h Stelle, nun die ersten 3 Monate eine 19,25 h und nach 3 Monaten eine 29,5 h Stelle, da ich mein Kind zum Kindergarten bringen muss und abholen muss. Jetzt will mein AG, das ausgerechnet ich 2 ganze und einen halben Tag komme, obwohl ich ursprünglich mal von 8-12 Uhr vereinbart hatte. Meine Kolleginnen arbeiten teilweise auch Teilzeit (8-12) und haben keine oder ältere Kinder. Kann ich eine Sozialauswahl verlangen, weil die Arbeitszeiten für mich nicht zumutbar sind?
Community-Antworten (1)
11.07.2005 um 11:50 Uhr
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz sieht vor, dass der Arbeitnehmer die Lage der Arbeitszeit dem Arbeitgeber gegenüber erklärt. Dieser muß - sofern er diese nicht akzeptieren kann oder will - mit dem Arbeitnehmer verhandeln und zwar mit einem ernsten Willen zur Einigung. Im Zweifelsfall muß der Arbeitgeber seine Haltung (vom Arbeitsgericht) überprüfbar barlegen.
Gibt es bei Euch einen Betriebsrat? Den kannst Du zur Vermittlung einschalten.
Auf eine Sozialauswahl kann man sich nicht berufen, wohl aber allgemein auf die Verpflichtung sich dem Thema Beruf und Familie nicht zu verschließen.
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