Versetzung von MA - wie kann der Betriebsrat da eingreifen?
Unser GF will MA in Deutschland versetzen-für teilweise kurze aber auch längere Zeiträume. Was haben wir als BR für Möglichkeiten,dort einzugreifen?
Community-Antworten (1)
07.07.2005 um 15:17 Uhr
Ihr seid nach § 99 BetrVG zu beteiligen und Ihr habt die Möglichkeit der Versetzung die Zustimmung zu verweigern, wenn einer der im 99 genannten Gründe vorliegt. Besonders zu beachten ist der Grund " sonstige Nachteile", der sehr weitreichend ist und leider von vielen BR nicht beachtet wird.
Sprecht ferner mit den Kollegen und stellt fest, ob eine Versetzung überhaupt vom Arbeitsvertrag gedeckt wird. Ist dies nicht der Fall, wäre eine Änderungskündigung fällig, wenn der Arbeitgeber dann überhaupt noch will .
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