Betriebsrats-Gründung - ab wann gilt ein besonderer Kündigungsschutz für den Initiator?
Hallo,
ich möchte einen Betriebsrat gründen.
Stimmt es, dass ich alleine durch die Kontaktaufnahme zur zuständigen Gewerkschaft einen besonderen Kündigungsschutz genieße?
Oder ab wann genau habe ich den besonderen Kündigungsschutz.
Ich habe nämlich Angst, dass mein Chef Wind von der Sache bekommt und mich unter irgendwelchen Gründen fristlos entlässt.
Community-Antworten (2)
07.07.2005 um 15:46 Uhr
Hallo,
wer beim Arbeitgeber die Einleitung einer Betriebsratswahl fordert, ist gesetzlich geschützt. Gleichwohl ist äußerste Vorsicht angesagt. Sehr viele Arbeitgeber reagieren ausgesprochen allergisch und sind sehr erfinderisch, um derartige Mitarbeiter trotzdem aus dem Betrieb zu drängen. Darum ist ja die Gewerkschaft hilfreich. Diese darf ja ebenfalls die Wahl des BR fordern, wenn sie Mitglieder im Betrieb hat. Der Gang zur Gewerkschaft unterliegt keinem K-schutz, weil der AG ja naturgemäß davon nichts erfährt. Nur Mut die Kollegen von der Gewerkschaft kennen das Problem bestens.
07.07.2005 um 22:22 Uhr
wir haben es seiner Zeit auch beim AG Angekündigt durch ein schreiben mit Unterschriften von mehreren AN an den AG was aus jetziger sicht ein großer Fehler war wir haben prompt ein par Mitarbeiter durch fristlose Kündigung verloren, würde ich es heute noch mal mit in die Wege leiten sollen würde ich mich gleich bei der Gewerkschaft melden und um Unterstützung bitten ich habe mich dann mit einer Vielzahl vertrauenswürdiger Kollegen mit einem Gewerkschafter in einer Gastätte getroffen und bei ganz entspannter Athmosphäre die Sache mit dem BR und die Grundung eines jenen welchen besprochen darauf hat die Gew. zur 1. Wahlversammlung in unserem Betrieb aufgerufen wo der Gewerkschafter dann die Versammlung geleitet hat, und denn Leuten zum 1. Kündigungsschutz verholfen hat in dem er sie an dem Abend durch die Belegschaft zum Wahlvorstand hat wählen lassen der ist dann ein Halbes Jahr Kündigungsgeschützt, bei einem Betrieb bis zu 50 Beschäftigten kann mann das Wahlverfahren nach § 14 a BetrVG durchführen was wir dan auch gemacht haben , so das wir die nächsten von denen wir eventuell vermutet hatten dass sie die nächsten sind die fliegen auf die Vorschlagsliste für die Kandidaten für den BR die somit nur das sie auf der Liste stehen auch den Schutz erhalten alles weiter wird euch dann in Schulungen und Lehrgängen beigebracht , also such deine Leute im Betrieb zusammen komm mit der Gew. in kontakt und starte eine aufregende hochinteressante Zeit als BR und noch was , keine Angst vor großen Tieren
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