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Betriebsvereinbarung - Anrufung der Einigungsstelle

B
blitz
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Verhandlungen zur Betriebsvereinbarung (Arbeitszeit) sind nach Ansicht des BR gescheitert. Was genau muß der BR unternehmen, um das Einigungsstellenverfahren einzuleiten?

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Community-Antworten (1)

V
viktor

07.07.2005 um 15:55 Uhr

Ihr müsst dem AG definitiv erklären, dass die Verhandlungen gescheitert sind und Ihr die Einigungsstelle anrufen werdet. Gleichzeitig teilt Ihr dem AG mit, welche Vorstellungen hinsichtlich der Größe und des Vorsitzes Ihr habt und bittet kurzfristig um Zustimmung. Lehnt der AG ab, müsst Ihr das Arbeitsgericht anrufen und die Einrichtung einer Einigungstelle beantragen. (Natürlich alles zuvor in der BR-Sitzung beschließen)

Am Besten nehmt Ihr Euch einen Fachanwalt, der das ganze Verfahren abwickelt.

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