Erstellt am 07.07.2005 um 07:29 Uhr von Frank B.
Wenn es als ordentliches BR- Mitglied zu dieser Sitzung eingeladen wird, ja. Auch wenn ein ordentliches Mitglied 12 Monate abwesend war, ist es nach seiner Rückkehr ordentliches Mitglied und nicht einfach durch ein Ersatzmitglied, welches ihn vertreten hat, zu ersetzen!
Erstellt am 07.07.2005 um 07:29 Uhr von Werner
Hallo Gerd,
das Ersatzmitglied darf nur wählen wenn ein ordentliches Mitglied aktuell verhindert ist.