Mutterschutz - gilt der auch für Auszubildende?
Hallo, unsere Azubine ist durch die vorgezogene Abschlussprüfung gefallen und ist schwanger. Nun ein paar grundsätzliche Fragen: Kann sie, wie eine Angestellte, in den Mutterschutz gehen, oder gibt es bei Auszubildenden einen Unterschied? Besteht für sie eine Schulpflicht, oder ist der Betrieb ausreichend? Muss ihr Ausbildungsvertrag verlängert werden, oder endet dieser erst mit bestandener Prüfung?
Für Eure Hilfe bin ich sehr dankbar.
Grüße,
Community-Antworten (1)
08.07.2005 um 12:23 Uhr
- Natürlich gilt das Mutterschutzgesetz auch für die Azubine. Der Ausbildungsvertrag ist auch ein Arbeitsvertrag. Sie kann deshalb auch in den letzten sechs Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung "in Mutterschutz gehen" (§ 3 Abs. 2 MschG). In der Zeit davor gelten die allgemeinen Regeln für den Umgang mit schwangeren Arbeitnehmerinnen. Einen Grund für die Befreiung von der Schulpflicht sehe ich nicht.
- Der Ausbildungsvertrag ist ein befristeter Vertrag. Er endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit (§ 14 Abs. 1 BBiG). Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr (§ 14 Abs. e BBiG)
Verwandte Themen
Zeitzuschläge für Auszubildende
ÄlterIch habe eine Frage. Es geht um Auszubildende. Ich arbeite in einem Seniorenpflegeheim. Somit sind für Mitarbeiter wie auch Auszubildende Früh-, Spät und Nachtschichten, sowie an Sonn- und Feiertagen
Stelle während Mutterschutz neu besetzt
ÄlterHallo, Derzeit befinde ich mich im Mutterschutz und habe zuvor eine Führungsposition in einem KMU (>1500 Mitarbeiter) besetzt. Gegen Ende meiner Schwangerschaft- ich habe bis zum Mutterschutz gearbeit
freiwillig verspätet in Mutterschutz - wie ist die Rechtslage?
ÄlterHallo, ich habe mal eine Frage zum Mutterschutz; eine unserer Kolleginnen (Zeitarbeit) Ist schwanger, ihr Mutterschutz würde in zwei wochen beginnen, sie teilte uns mit, dass sie länger arbeiten wir
Arbeitszeit Auszubildende
ÄlterHallo! Wir haben gerade einen Hinweis einer Kollegin bezüglich der Arbeitszeit einer Auszubildenden erhalten. Die Auszubildende des 2. Lehrjahres war für den Spätdienst geplant. (14- 22:30 Uhr). D
Mutterschutz Teil III
ÄlterIn einem vorangegangenen Thread ging es um den nachlaufenden Mutterschutz und die Frage ob ein BRM an diesem teilnehmen darf oder ob auch hier das Beschäftigungsverbot greift. Dieses Thema konnte absc