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Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses - wann muss ein Azubi sich arbeitslos melden?

A
Andreas
Jan 2018 bearbeitet

bin Azubi und brauche die Hilfe des Forum's

da mir leider keiner in unserer Firma helfen kann, hoffe ich hier Hilfe zu finden. Meine Ausbildung geht dem Ende entgegen. Wieviele Monate vor Ausbildungsende muss sich ein Azubi arbeitslos melden. Wo steht was.

Danke für die Hilfe!!!

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Community-Antworten (4)

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otto

05.07.2005 um 23:48 Uhr

Leider bin ich nicht mehr im Büro und habe keinen Gesetzestext mehr zur Hand. Deshalb kann ich Ihnen die genaue Fundstelle im SGB nicht nennen. Aber inhaltlich gilt:

  1. Jeder Arbeitnehmer, der von Arbeitslosigkeit bedroht ist, muß sich "unverzüglich" persönlich bei der Arbeitsagentur melden.
  2. "Unverzüglich" heißt bei einem befristeten Vertrag - und das Ausbildungsverhältnis ist ein befristeter Vertrag -: mindestens drei Monate vor dessen Ablauf. Also auf zur Arbeitsagentur. Lieber ein paar Wochen zu früh als zu spät.
A
Andreas

06.07.2005 um 09:44 Uhr

Habe mir mal den § 37b im SGB III angeschaut - der letzte Satz macht mir schwierigkeiten. Dort heißt es: Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis. Was jetzt - melden oder nicht melden??

V
viktor

06.07.2005 um 10:39 Uhr

Der Pragraph sagt zwar, dass keine Frist zur Meldung besteht - andererseits: Wenn Du Leistungen der Agentur willst und möglicher Weise auch vermittelt werden willst, musst Du Dich dort wohl melden. Ich würde mich freiwillig so früh wie möglich melden. Wenn Du keine Leistungen in Anspruch nehmen willst, entfällt die Meldung.

N
neo777

06.07.2005 um 14:47 Uhr

Eigentlich spricht alles für eine Meldung.Du machst damit auch nichts falsch.Sollte sich etwas ändern und es ist ab zu sehen das du Arbeit bekommst,musst du allerdings auch wieder hin und dies bekannt geben.

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