Ausbildung
hallo leute,
1.laut §78a muss der AG dem azubi min. 3 monate vor ende des berufsausbildungsverhältnisses schriftlich mitteilen ihn nicht in ein unbefristetes arbeitsverhältnis übernehmen zu wollen. (gilt für azubis die mitglied in der jugend-und auszubildendenvertretung sind)
2.laut MTV §4 nr.2 muss der AG den azubi für 12monate in ein befristetes arbeitsverhältnis übernehmen...gibt es hierzu gesetzte,möglichkeiten für den azubi,wenn es der AG nicht tut? was kann der azubi machen???
Danke
Community-Antworten (7)
21.06.2011 um 14:32 Uhr
22.06.2011 um 15:25 Uhr
Ich meinte eigentlich mit meiner frage,was ein azubi tun kann,der nicht in der jva ist, wenn er vom arbeitgeber bis zu seinem letzten tag nicht gesagt bekommt,ob er übernommen wird oder nicht???
27.02.2013 um 23:39 Uhr
Ab bestandener Prüfung, gibt es einen Arbeitsvertrag, wenn der ehem. Azubi weiter arbeiten geht, sofern kein Gespräch stattgefunden hat.
02.03.2013 um 03:00 Uhr
Und im Zweifel verklagen auf 12 Monate AV wegen MTV, wo ist da jetzt das Problem?
02.03.2013 um 11:17 Uhr
@ valiium
Handelt es sich um einen allgemeinverbindlichen MTV? Nein? Dann die nächste Frage ..
Ist dieser Azubi Mitglied der GW? Nein? Eine Chance hat der Azubi noch ...
Gibt es im Ausbildungsvertrag eine Bezugnahmeklausel auf diesen MTV? Nein? Dann wüsste ich nicht, auf welcher Anspruchsgrundlage dieser Azubi klagen können sollte.
03.03.2013 um 04:16 Uhr
Wenn der MTV im ersten Posting erwähnt wird geh ich davon aus er anwendbar ist, sonst bräucht man ihn ja nicht erwähnen.
03.03.2013 um 09:53 Uhr
a) die jav muss unbefristet übernommen werden, wenn die gesetzlichen voraussetzungen gegeben sind und die jav dies fristgerecht verlangt hat b) wenn der mtv im ausbildungsvertrag steht, klagen
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