Erstellt am 21.06.2011 um 12:32 Uhr von kirroyal
Siehe :
http://www2.igmetall.de/homepages/bremerhaven/file_uploads/handlgshilfe_78a_endfassung.pdf
Erstellt am 22.06.2011 um 13:25 Uhr von remalon
Ich meinte eigentlich mit meiner frage,was ein azubi tun kann,der nicht in der jva ist, wenn er vom arbeitgeber bis zu seinem letzten tag nicht gesagt bekommt,ob er übernommen wird oder nicht???
Erstellt am 27.02.2013 um 22:39 Uhr von valiium
Ab bestandener Prüfung, gibt es einen Arbeitsvertrag, wenn der ehem. Azubi weiter arbeiten geht, sofern kein Gespräch stattgefunden hat.
Erstellt am 02.03.2013 um 02:00 Uhr von poiuz
Und im Zweifel verklagen auf 12 Monate AV wegen MTV, wo ist da jetzt das Problem?
Erstellt am 02.03.2013 um 10:17 Uhr von Hoppel
@ valiium
Handelt es sich um einen allgemeinverbindlichen MTV?
Nein? Dann die nächste Frage ..
Ist dieser Azubi Mitglied der GW?
Nein? Eine Chance hat der Azubi noch ...
Gibt es im Ausbildungsvertrag eine Bezugnahmeklausel auf diesen MTV?
Nein? Dann wüsste ich nicht, auf welcher Anspruchsgrundlage dieser Azubi klagen können sollte.
Erstellt am 03.03.2013 um 03:16 Uhr von poiuz
Wenn der MTV im ersten Posting erwähnt wird geh ich davon aus er anwendbar ist, sonst bräucht man ihn ja nicht erwähnen.
Erstellt am 03.03.2013 um 08:53 Uhr von Nubbel
a) die jav muss unbefristet übernommen werden, wenn die gesetzlichen voraussetzungen gegeben sind und die jav dies fristgerecht verlangt hat
b) wenn der mtv im ausbildungsvertrag steht, klagen