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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitnehmerüberwachung Silent Monitoring - Ist das Mitschneiden/Mithören von Gesprächen rechtens?

G
grony
Jan 2018 bearbeitet

Kann mir jemand weiterhelfen, ich würde gerne wisse wie es mit der Rechtslage beim Silent Monitoring im Call Center aussieht. Ist das Mithören bzw. Mitschneiden von Gesprächen rechtens? Wo kann ich dazu etwas nachlesen? danke

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Community-Antworten (2)

O
otto

06.07.2005 um 00:06 Uhr

Grundsätzlich ist Mithören oder Mitschneiden von Telefongesprächen nicht erlaubt. Es gibt aber Ausnahmen

  • für bestimmte Branchen (nach meiner Kenntnis z.B. Fluglotsten, Geschäfte von Börsenmaklern)
  • für bestimmte legale Zwecke, z.B. Schulung von Mitarbeitern im Callcenter. Mithören oder Mitschneiden ist aber auch dann nur erlaubt, wenn der Mitarbeiter vorher genau informiert wurde, daß mitgehört bzw. mitgeschnitten wird. Haben Sie keinen BR? Das ist nämlich ein typisches Thema für eine Betriebsvereinbarung.
G
grony

06.07.2005 um 14:11 Uhr

Eine Betriebsvereinbarung zu diesem Thema soll abgeschlossen werden, aber wir würden gerne wissen, was wir zu beachten haben, um nicht die Rechte der einzelnen Mitarbeiter zu verletzten. Gibt es vielleicht irgendwelche Muster BV´s zu diesem Thema?

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