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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mithören von Telefonaten über Lautsprecher

M
MarkusWW
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich habe mal eine (datenschutzrechtliche?) Frage, vielleicht könnt Ihr mir da weiterhelfen:

Ein Mitarbeiter hat sich darüber beklagt, dass er zuhause angerufen wurde, als er krankgemeldet zuhause geblieben ist. Bei diesem Telefonat wurde er offensichtlich "ausgefragt" und es wurde ihm nun zugetragen, dass bei diesem Telefonat angeblich der Lautsprecher aktiviert war, damit hier andere Personen mithören können.

Wie verhält es sich in einem solchen Fall? Abgesehen davon, dass sowas nicht leicht nachzuweisen ist: Muss die Person am anderen Ende der Leitung darauf hingewiesen werden, dass der Lautsprecher am Telefon aktiviert wird/andere Leute das Telefonat mithören? Fällt so etwas in den Bereich Datenschutz?

Gruß.

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Community-Antworten (3)

W
wahlvst

05.01.2011 um 14:09 Uhr

Muss die Person am anderen Ende der Leitung darauf hingewiesen werden, dass der Lautsprecher am Telefon aktiviert wird/andere Leute das Telefonat mithören?

JA!!!

B
betriebsratten

05.01.2011 um 15:26 Uhr

Ich machs mal ausführlicher: Geh mal in eine Suchmaschine und suche nach "vertraulichkeit des gesprochenen Wortes" und im §201 des Strafgesetzbuches Viele Grüße von den Betriebsratten

M
MarkusWW

06.01.2011 um 09:58 Uhr

Danke, super. Hilft mir auf jedem Fall weiter.

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