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Ersatzmitglied - wann kann ein Ersatzmitglied ausgeschlossen werden?

J
jepesch
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich muss ein Ersatzmitglied zur Sitzung laden. Es handelt sich um einen Abt.Leiter, der sonst in den mtl. Gesprächen mit der Leitung den AG vertritt, ist aber kein leitender Angestellter. Er ist derjenige, der am meisten gegen den BR arbeitet, was allerdings nur schwer beweisbar ist. Können wir ihn nach §23 BetrVG ausschließen und wenn ja, bevor er an der Sitzung teil nimmt? Danke für eure Hilfe

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Community-Antworten (2)

B
BR-Wessi

05.07.2005 um 14:02 Uhr

Wenn Ihr ihm grobe Pflichtverletzung nachweisen könnt, könnt Ihr in ausschließen. Ansonsten war er doch wohl wählbar und ist von der Belegschaft gewählt worden. Ihr tätet also der Demokratie keinen Gefallen, es sei denn, am Status der Person hätte sich grundlgegend in der Zwischenzeit etwas geändert oder er ihm ist grobe Pflichtverletzung nachzuweisen. Könnt Ihr nicht mit der Sitzung warten, bis er keine Zeit hat bzw. das ordentliche Mitglied wieder da ist?

J
jepesch

05.07.2005 um 14:10 Uhr

Hallo, es war eine Listenwahl. Wie geschrieben, jeder in der Firma weiß, dass er gegen den BR ist, der Nachweis ist schwer. Die Sitzung verschieben wäre wohl der letzte Rettungsversuch...

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