Überwachung ausschliessen
Hallo zusammen,
folgende Ausgangssituation:
bei uns wurde ein neues Kamerasystem eingerichtet. Nun will der AG mit uns eine BV abschliessen und schreibt dort, dass die Aufnahmen nur nachträglich bei Diebstählen oder Einbrüchen zu tragen kommen. Eine Leistungskontrolle wird ausgeschlossen.
Obwohl die Aufnahmen nur nachträglich angesehen werden sollen und eine Kontrolle ausgeschlossen wird, hat der Geschäftsführer einen USB-Stick mit direkter Verbindung zum Kamerasystem (quasi Live-bilder).
Soweit - so gut, da wir wissen, dass der AG schon mehrfach das Kamerasystem genutzt hat um Mitarbeiter zu überwachen/kontrollieren und dies auch schon gegen Mitarbeiter verwendet hat (leider hat uns das niemand gemeldet, bzw. haben wir das viel später erfahren), haben wir kein Vertrauen mehr in die Geschäftsleitung.
Jetzt die Frage: Um generell eine Live-Überwachung auszuschliessen, wollen wir das Passwort des Kamerasystems aufteilen, einen Teil bekommt die GL, einen Teil wir. Somit ist das System nur mit unserem Beisein kontrollierbar und eine nicht gestattete Kontrolle komplett ausgeschlossen.
Natürlich will das der Arbeitgeber so nicht schlucken... Wie ist eure Meinung dazu? Haben wir eine Chance vor der Einigungsstelle? :)
Community-Antworten (7)
28.08.2020 um 15:14 Uhr
Eine Chance habt Ihr auf jeden Fall ... aber wie hoch die ist, kann Dir vermutlich niemand hier sagen.
Aber geile Idee! Respekt
28.08.2020 um 15:22 Uhr
Ich würde dir Frage stellen wieviel Diebstähle den vorkommen. Unser AG wollte auch "nur" einen Teil überwachen, weil bei uns auch Dinge weggekommen sind. Wir haben als BR keine Genehmigung erteilt, weil er nicht nachweisen konnte, dass Personen die nichts mit der Sache zu tun haben nicht gefilmt werden. Bei Kameraüberwachung habe ich immer ein ganz böses Bauchgefühl. Ich würde ihm die Nutzung untersagen und im gleich mitteilen, sollte er dies nicht unterlassen, dann würdet ihr einen RA einschalten.
28.08.2020 um 16:39 Uhr
der Einigungsstellenvorsitzende wird ja zuerst versuchen einen Kompromiss zu finden. Da kann das von Dir vorgeschlagene Vorgehen vielleicht ein Weg sein. Ich glaube aus meiner Erfahrung heraus aber nicht, dass der Vorsitzende eine solche Regelung sprechen wird. Der AG muss im Rahmen des Einigungsstellenverfahrens darlegen wozu und wie er das System nutzen will. Dann sind die Interessen er MA unter Beachtung des Datenschutzes und die Interessen des AGs abzuwägen. Dabei ist eine sehr konkrete Zweckbindung zu definieren, Berechtigungen festzulegen, Datensparsamkeit zu beachten..... Überwachungsrechte des BR sind leider in § 80 BetrVG abschließend behandelt. Da kann eine Einigungsstelle nicht drüber raus, da der Spruch sonst angegriffen werden könnte. Da ist das BAG leider sehr konsequent und das weiß sicher jeder Vorsitzende. Bei dem hier vorliegenden System wird man auch nicht dahin kommen, dass jede Auswertung, die genutzt werden sollte, nochmals der Mitbestimmung zu unterwerfen ist. Da sehe ich in einer Einigungsstelle keinen Weg hin. Das System ist ja bereits hinreichend bestimmt, so dass die Mitbestimmung nach § 87 I Nr. 6 BetrVG jetzt ausgeübt werden kann. Ein besonderes Überwachungsrecht bei dem konkreten Einsatz darüber hinaus kennt das Gesetz so nicht. Wenn der AG sich eben nicht an die BV hält und die Anlage zu anderen Zwecken nutzt, kann der BR dagegen vorgehen. Dafür gibt es dann Beschlussverfahren und einstweiligen Rechtschutz
28.08.2020 um 16:45 Uhr
Beschließt erst einmal einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Aber bitte keinen Anwalt, sondern jemanden, der sich mit der Materie auskennt. (§ 80 Abs. 3 BetrVG)
28.08.2020 um 17:19 Uhr
der richtige Anwalt würde schon helfen
28.08.2020 um 21:10 Uhr
Was mir hier aufstoßen würde, das er das System schon eingeführt hat und den BR hier vor vollendete Tatsachen stellt. Dies ist ja schon die zweite schlechte Nachricht neben der, das er schon gegen MA Aufgrund der Kamera vor gegangen ist. Als BR würde ich dem AG erst mal untersagen die Kameras ein zu setzen, denn Regelungen was eine Kameraüberwachung betrifft sind hier zu weitreichend und zu groß. So etwas macht man nicht mal so eben.
29.08.2020 um 00:50 Uhr
Habt Ihr die Installation der Cams zugestimmt?? Da seit Ihr in der Mitbestimmung. Ich würde den AG auffordern diese wieder zu entfernen und dann in Verhandlung gehen
Verwandte Themen
Elektronische Überwachung wieviele Pat. von jedem MA untersucht werden - zulässig?
ÄlterUnsere GL möchte vom BR die Zustimmung für die elektronische Überwachung . Wir sind ein Mediz. Unternemen und hier soll festgestellt werden, wieviele Pat. von jedem MA untersucht werden und in welch
GPS Überwachung
ÄlterGuten Tag, ich habe folgende Frage: Unsere Geschäftsleitung beabsichtigt eine GPS Überwachung in die Firmenfahrzeuge zu installieren. Es soll nur zur Touren- und Serviceoptimierung verwendet werden.
Überwachung der Internetnutzung durch Arbeitgeber!
ÄlterWir brauchen Unterstützung! GF hat den BR über eine anstehende Überwachung der Internetnutzung eines Mitarbeiters informiert. Der GF liegt ein begründeter Verdacht vor, dass der MA das Internet über d
Überwachung/Auswertung Zeiterfassung
ÄlterHallo zusammen, da ich im Betriebsverfassungsgesetz nichts gefunden habe, hoffe ich das ihr mir weiterhelfeb könnt. Bei uns im Betrieb wurde ein Zeiterfassungssystem ( mit Zustimmung des BR ) eingefü
Überwachung der Arbeitszeit von LAKs durch den BR auf Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes
ÄlterHallo, Überstunden sind beim BR zu beantragen bzw. vom BR zu genehmigen. Wie ist das bei LAKs? In unserem Betrieb gibt es ein Gleitzeitkonto (100 Plus- und 50 Minusstd.). Überstunden gelten erst a