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Änderungskündigung - wie kann der Betriebsrat dagegen argumentieren?

K
konni
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Mitstreiter ein Kollege aus dem BR.arbeitet seit sechs Jahren als Teamleiter, nach mehreren Gesprächen mit der Gl. und vier Abmahnungen wegen Fehler in seiner Arbeit (soll seinen Job nicht beherschen) will ihn die Gl. mit einer Änderungskündigung in einen anderen Bereich versetzen.Wie könnte der BR.dargegen argumentieren und könnte die Gl. vor dem Arbeitsgericht gewinnen? Es hat nichts damit zu tun dass er BR ist. Das bleibt er auch. Gruß konni

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Community-Antworten (3)

O
otto

05.07.2005 um 00:28 Uhr

Eine Änderungskündigung ist zunächst einmal eine Kündigung. Dagegen ist jedes BR-Mitglied durch § 15 KSchG geschützt. So wie Sie es schildern, ist eine ordentliche Kündigung geplant. Da kein Ausnahmefall (§ 15 Abs. 4 oder 5 KSchG) vorliegt, hat der Arbeitgeber keine Chance. Das BR-Mitglied darf nur keine Änderung des Arbeitsvertrags unterschreiben.

V
viktor

05.07.2005 um 10:50 Uhr

Bei der Änderungskündigung wird der BR nach § 99 BetrVG zur Versetzung und nach § 102 - oder hier 103 BetrVG beteiligt. Eure Verweigerung der Zustimmung wäre mit der Behinderung oder Einschränkung der Betriebsratstätigkeit des Kollegen verbunden. Schließlich entfällt das BR-Mitglied in diesem Bereich. Hinzu kämen die soziale Auswahl, Benachteiligungen in der beruflichen Entwicklung, u.s.w.

Die Frage der Chancen beim Gericht kann man nicht beantworten. Man weiß ja nicht, welche Argumente und Beweise beide Seiten auftischen und vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand

K
konni

05.07.2005 um 20:16 Uhr

Vielen Dank für die Antworten es bringt mich schon ein Stück weiter.

MfG Konni

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