Erstellt am 03.07.2005 um 12:22 Uhr von konni
Hallo corinna
gibt es keinen Betriebsrat der muß bei Überstunden vorher gehört werden er hat mitspracherecht. Ohne
Betriebsrat hat er kaum eine Cance weil das Arbeitsverweigerung ist und die zieht im normalfall eine Fristlose Kündigung nach sich.Auf Abfindungen gibt es kein Recht. Mit Rechtsschutz von der Gewerkschaft etc.könnte man es trotzdem prüfen lassen, vieleicht gibt es eine kleine cance obwohl ich nicht daran glaube.
Gruß konni
Erstellt am 03.07.2005 um 14:00 Uhr von Rollie
Auf was für einer Basis arbeitet (e) er denn 45 Wochenstunden ?
Eine Arbeitsverweigerung ist sicher der falsche Weg, dem AG zu dokumentieren, das Überstunden Grenzen haben.
Wenn ihr Arbeitsrechtschutz habt, würde ich einen Anwalt zu Rate ziehen und prüfen lassen, ob eine Kündigungsschutzklage Sinn bringt.
Wie viele MA hat das Unternehmen ?
Erstellt am 05.07.2005 um 11:09 Uhr von egni
Hallo Corinna,
Tipp, geh zum Arbeitsgericht, kostet nichts, sind kompetent, es gibt nichts zu verlieren.