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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeit am Samstag verweigert- fristlos gekündig. Was tun?

C
Corinna
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Mein Mann wurde Gekündigt . Er arbeitete seine 45-Stundenwoche sollte zusätzlich einen Samstag arbeiten dies verweigerte er. Bekam dadurch die Kündigung frislos ohne Begründung.Ist das zulässig. Darf der AG das. Kann mein Mann klage einreichen. Steh ihn eine Abfindung zu . Er ist seit 7 Jahren in den selben Betrieb.

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Community-Antworten (3)

K
konni

03.07.2005 um 14:22 Uhr

Hallo corinna gibt es keinen Betriebsrat der muß bei Überstunden vorher gehört werden er hat mitspracherecht. Ohne Betriebsrat hat er kaum eine Cance weil das Arbeitsverweigerung ist und die zieht im normalfall eine Fristlose Kündigung nach sich.Auf Abfindungen gibt es kein Recht. Mit Rechtsschutz von der Gewerkschaft etc.könnte man es trotzdem prüfen lassen, vieleicht gibt es eine kleine cance obwohl ich nicht daran glaube.

Gruß konni

R
Rollie

03.07.2005 um 16:00 Uhr

Auf was für einer Basis arbeitet (e) er denn 45 Wochenstunden ?

Eine Arbeitsverweigerung ist sicher der falsche Weg, dem AG zu dokumentieren, das Überstunden Grenzen haben.

Wenn ihr Arbeitsrechtschutz habt, würde ich einen Anwalt zu Rate ziehen und prüfen lassen, ob eine Kündigungsschutzklage Sinn bringt.

Wie viele MA hat das Unternehmen ?

E
egni

05.07.2005 um 13:09 Uhr

Hallo Corinna, Tipp, geh zum Arbeitsgericht, kostet nichts, sind kompetent, es gibt nichts zu verlieren.

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