Erstellt am 04.07.2005 um 22:39 Uhr von otto
1. Grundsätzlich: Azubis sind Auszubildende und keine zur Ausbeutung frei gegebene billige Arbeitskräfte.
2. Wie sieht Ihr Ausbildungsplan aus? Ihr Arbeitgeber darf nichts von Ihnen verlangen, was dem Ausbildungszweck widerspricht.
3. Natürlich haben Sie Anspruch auf einen Ausgleich, wenn Sie mehr als die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit (8 Stunden) arbeiten müssen. An erster Stelle steht der Ausgleich in Freizeit. Im Einzelfall wird auch ein Ausgleich in Geld möglich sein.