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Neuwahl des Betriebsrats - geht das auch über ein "Misstrauensvotum" der Belegschaft?

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Flieger
Apr 2018 bearbeitet

Ist es möglich, den gesamten Betriebsrat, der Entscheidungen bewußt gegen die Arbeitnehmer getroffen und damit dem Betriebsfrieden geschadet hat, das Misstrauen auszusprechen und eine Neuwahl herbeizuführen?

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Community-Antworten (3)

K
Konrad

01.07.2005 um 13:41 Uhr

Was das Auflösen des BR betrifft, ist dies nur (theoretisch) möglich, wenn eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder mindestens ein Viertel der Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht dies beantragen. Aber da muss schon einiges zusammen gekommen sein!

Was mich bei dieser Frage wundert: Der gesamte Betriebsrat das Misstrauen auszusprechen? Wer hat den gewählt ?
Gegen Arbeitnehmer getroffen ? Was ? Wie ? Vielleicht hält er sich An Recht und Gesetz ? Und was kommt danach ?

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Flieger

01.07.2005 um 14:38 Uhr

Hallo Konrad, danke für deine Antwort. Sie bestätigt meine bisher gefundenen Information; hatte gehofft, dass es einen anderen Weg gibt.

Was dich wundert, wundert mich auch - nämlich, dass es so weit kommen kann. Der Tropfen, der das Faß zum überlaufen brachte, war ein Gang vor die Schlichtungsstelle, den vorher, sowohl wegen des Inhalts der angestrebten Betriebsvereinbarung, als auch wegen des Weges nahezu alle Betroffenen schriftlich gegenüber des Betriebsrats abgelehnt hatten - also "nicht im Sinne der Arbeitnehmer". Aber da gabs doch noch einige mehr, was allerdings den Rahmen sprengen würde. Eines muß man allerdings sagen: die rechtlichen/gesetzlichen Rahmenbedingungen wurden wohl stets eingehalten.

Eine gute Frage ist: "Was kommt danach?"

Nochmals Danke!

PS: Lese ich aus deiner ersten Frage richtig, dass es einfacher wäre, nicht gegen den ges. BR vorzugehen, sondern gegen den Vorsitzenden, der, so wie es sich darstellt, wohl seinen Standpunkt unbedingt durchsetzen wollte?

R
Rollie

01.07.2005 um 19:45 Uhr

Ein Betriebsrat beschließt eine BV gemeinsam und tritt in Kraft, wenn er durch mehrheitlichen Beschluß gefaßt wurde, daher kann man das nicht am Vorsitzenden alleine festmachen.

Ich bin auch nicht der Meinung, das der Betriebsrat NUR im Sinne der Mitarbeiter handeln muß, sondern auch für das Unternehmen (nicht die GL).

Wir hatten auch mal die Situation, eine BV für eine Abteilung abschließen zu müssen, und die komplette Abteilung war dagegen. Trotzdem haben wir sie abgeschlossen, weil wir der Auffassung waren, das, wenn die BV nicht abgeschlossen wird, die daraus resultierenden Nachteile die komplette Belegschaft getroffen hätte und wir uns daher für das kleinere Übel entschieden haben. Uns hätte keiner auf die Schulter geklopft, wenn wir die BV nicht abgeschlossen hätten und dadurch entsprechende Nachteile erlitten hätten, auch nicht die Mitarbeiter, die von der BV betroffen waren.

Ich denke, man muß die Gesamtsituation sehen, und nicht nur das Wohlergehen einzelner.

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