Urlaubsanspruch von Azubi - was ist mit dem Resturlaub nach Ende des Ausbildungsvertrags?
im Juni 2005 hat eine Auszubildende ihre Abschlußprüfung vor der IHK bestanden. Seit März 2005 war sie jedoch krankgeschrieben. Nach Ablegung der Prüfung endet der Ausbildungsvertrag und sie verlässt die Firma. Ihr stehen aber noch 9 Urlaubstage zu. Wie ist zu verfahren?
Community-Antworten (2)
30.06.2005 um 15:02 Uhr
Der Resturlaub ist auszubezahlen!
08.07.2005 um 12:06 Uhr
unter der lfd. Nr. 1814 wurde einfach so lapidar gesagt: Resturlaub auszahlen. Da sollte sich der Schreiber mal genauer erkundigen, ehe er so einen gequirlten Käse von sich gibt! Wenn der Auszubildende nicht vor Auflösung seines Arbeitsvertrages sich offiziel in seinem Betrieb wieder gesund meldet, dann verfällt der Resturlaub des laufenden Jahres!!!! Also bitte künftig nicht so überflächlich die Fragen behandeln.
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