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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Freistellungen von BR-Mitgliedern - nach welchen Grunsätzen kann verteilt werden?

B
berndhallbach
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns waren Betriebsratswahlen. Es wurden 19 Betriebratsmitglieder gewählt. Die Sitze verteilen sich auf 3 LKisten. Liste 1 10 Sitze, Liste 2 6 Sitze und Liste 3 3 Sitze. Die Liste 1 will Vorsitzenden und Stellvertreter und alle 5 Freistellungen für sich. Ist das in Ordnung. Wir dachten eher an eine Verteilung Liste 1 2,5 Freistellungen, Liste 2 1,5 Freistellungen und Liste 3 1 Freistellung. Und auch an eine Aufteilung des Vorsitzes: Liste 1 Vorsitz und Liste 2 Stellvertreter. Freue mich über viele Antworten! Danke

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Community-Antworten (2)

W
Werner

30.06.2005 um 15:08 Uhr

Aber Hallo. Das entscheidet ihr doch im gesamten Gremium. Sowas wird doch beschloßen und da müßt Ihr euch doch vorher einigen.

S
sisterFL

30.06.2005 um 15:14 Uhr

Wir sind auch ein neu gewähltes Gremium und bestehen aus 19 Mitgliedern. Bei uns waren 5 Listen und in der konstituierenden Sitzung sind Vorsitzender, Stellvertreter und auch die Freistellungen gewählt worden.Dabei hatte jede Liste die Möglichkeit sich einzubringen und das ist auch gut so, denn man möchte doch die Interessen der Arbeitnehmer vertreten und sollte gemeinsam und stark als Gremium auftreten.

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