Lohn und Gehalt - dürfen Reisezeiten zum Kunden nur teilweise als Arbeitszeit bezahlt werden?
In unserer Firma soll in der Zukunft für die Anreise zum Kunden, nur noch pro gefahrene 100 Km 45 Minuten entlohnt werden. (Fahrten mit Firmen-PKW)
Bei Übernachtungen mit Frühstück werden uns 4,50 Euro vom Monatslohn abgezogen?
Community-Antworten (1)
04.07.2005 um 10:57 Uhr
Wenn für euren Betrieb die Dienstreisekosten in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt sind, ist diese Regelung maßgeblich. Falls es solche Regelungen für euren Betrieb nicht gibt, sind üblicher Weise Fahrtzeiten zumindest insoweit Arbeitszeit, wie sie in die betriebsübliche Arbeitszeit fallen. Die Fahrtzeiten von diesem Grundsatz abzukoppeln erscheint problematisch. Fall ihr einen Betriebsrat habt, sollte der eine Betriebsvereinbarung zum Thema Diensreisen anstreben. Mustervorlagen dazu findet man bei www.soliserv.de
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