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Versetzung - wann kann der Betriebsrat widersprechen?

J
Jürgen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben mehrere Betriebsteile(Center) in unserer Firma,nun soll ein Mitarbeiter von einem Center der dort im Ersatzteillager eingestellt ist in ein anderes Center wechseln. Der neue Tätigkeitsbereich ist im Außendienst als Großkundenbetreuer im Ersatzteilbereich. Es wurde eine Stellenausschreibung ausgehängt mit der vorgeschriebenen Frist die eingehalten wurde. Der Betriebsrat hat sich nach Ablauf für einen Bewerber aus einen anderen Center stark gemacht der unserer Meinung nach auch das nötige Fachwissen für diese Aufgabe hat. Unsere Geschäftsleitung hat sich aber für den besagten ET- Mitarbeiter einschieden und wir sollen jetzt die Versetzung unterschreiben. 4 Wochen zu vor mußte ein Mitarbeiter aus unserem Center in das besagte Center wechseln da die aussage war das man dort unterbesetzt sei im ET-Bereich. Nun meine Frage wie kann sich der Betriebsrat wehren um dieser Versetzung nicht zuzustimmen. Was für rechtliche Möglichkeiten gibt es für uns. mfG jürgen

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Community-Antworten (2)

O
otto

30.06.2005 um 00:21 Uhr

Ich sehe da wenig Möglichkeiten. In § 99 Abs. 2 BetrVG sind die Möglichkeiten klar aufgezählt, wann der BR zu einer geplanten Versetzung "Nein" sagen kann. Wenn ein solcher Grund nicht vorliegt, kann der BR einer Versetzung auch nicht widersprechenb.

B
Barbara

30.06.2005 um 13:19 Uhr

Hallo Jürgen,

eine Verständnisfrage, handelt es sich hier um eine neue Tätigkeit im Außendienst? Würden sich die Tätigkeitsmerkmale wesentlich verändern, oder Außen-statt Innendienst, wäre erst mal eine Änderungskündigung notwendig. Gruss barbara Gruss Barbar

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