Abmahnung wegen fehlender Info an Ageber über Verlängerung der Krankschreibung ?
Hallo wer kann mir die Frage beantworten,ich habe mich Krankschreiben lassen und zu mein Arbeitgeber gesagt wenn ich wieder komme zum Arbeiten sage ich Bescheid. Er hat mit ja ist gut geantwortet: Da ich mich aber noch mal eine Woche habe Krankschreiben lassen und am Montag nicht angerufen habe um zu sagen, dass ich noch mal Krankgeschrieben worden bin, hat er mir eine Abmahnung geschrieben darf er das tun?. Danke für die Antwort
Community-Antworten (4)
28.06.2005 um 00:13 Uhr
Ja. Das darf er,weil du verpflichtet warst, die "Verlängerung" der AU zu melden.
28.06.2005 um 17:12 Uhr
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz § 5 Abs.1 Satz 4, nicht! Dort steht; Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine erneute Bescheinigung vorzulegen.
29.06.2005 um 00:27 Uhr
Ziege hat völlig recht. Juristisch steht die Verlängerung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einer Neuerkrankung gleich: D.H., der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber unverzüglich - ohne schuldhaftes Zögern - den Arbeitgeber von diesem Tatbestand unterrichten. Die Vorlage der AU beim Arbeitgeber hat damit nichts zu tun.
29.06.2005 um 13:21 Uhr
Würde gerne die Rechtsquelle Deiner Meinung mitgeteilt bekommen!
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