W.A.F. LogoSeminare

Abmahnung wegen fehlender Info an Ageber über Verlängerung der Krankschreibung ?

B
Boomer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo wer kann mir die Frage beantworten,ich habe mich Krankschreiben lassen und zu mein Arbeitgeber gesagt wenn ich wieder komme zum Arbeiten sage ich Bescheid. Er hat mit ja ist gut geantwortet: Da ich mich aber noch mal eine Woche habe Krankschreiben lassen und am Montag nicht angerufen habe um zu sagen, dass ich noch mal Krankgeschrieben worden bin, hat er mir eine Abmahnung geschrieben darf er das tun?. Danke für die Antwort

1.60004

Community-Antworten (4)

Z
Ziege

28.06.2005 um 00:13 Uhr

Ja. Das darf er,weil du verpflichtet warst, die "Verlängerung" der AU zu melden.

B
Bruno

28.06.2005 um 17:12 Uhr

Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz § 5 Abs.1 Satz 4, nicht! Dort steht; Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine erneute Bescheinigung vorzulegen.

O
otto

29.06.2005 um 00:27 Uhr

Ziege hat völlig recht. Juristisch steht die Verlängerung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einer Neuerkrankung gleich: D.H., der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber unverzüglich - ohne schuldhaftes Zögern - den Arbeitgeber von diesem Tatbestand unterrichten. Die Vorlage der AU beim Arbeitgeber hat damit nichts zu tun.

B
Bruno

29.06.2005 um 13:21 Uhr

Würde gerne die Rechtsquelle Deiner Meinung mitgeteilt bekommen!

Ihre Antwort