Erstellt am 27.06.2005 um 22:13 Uhr von Ziege
Ja. Das darf er,weil du verpflichtet warst, die "Verlängerung" der AU zu melden.
Erstellt am 28.06.2005 um 15:12 Uhr von Bruno
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz § 5 Abs.1 Satz 4, nicht!
Dort steht; Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine erneute Bescheinigung vorzulegen.
Erstellt am 28.06.2005 um 22:27 Uhr von otto
Ziege hat völlig recht. Juristisch steht die Verlängerung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einer Neuerkrankung gleich: D.H., der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber unverzüglich - ohne schuldhaftes Zögern - den Arbeitgeber von diesem Tatbestand unterrichten. Die Vorlage der AU beim Arbeitgeber hat damit nichts zu tun.
Erstellt am 29.06.2005 um 11:21 Uhr von Bruno
Würde gerne die Rechtsquelle Deiner Meinung mitgeteilt bekommen!