- Muss der AN bei teilzeitbeschäftigten MA einer Nebentätigkeit zustimmen?
- ist es erforderlich das er dies schriftlich tut?
- Ist es zulässig im Arbeitsvertrag von Teilzeitern zu bestimmen dass der AG hierbei schriftlich zustimmen muss?
- ist es zulässig, dass dies auch auf stille Beteiligungen (was immer dies sein mag) ausgedehnt wird?