Nebentätigkeit - muss die vom Arbeitgeber genehmigt sein?
- Muss der AN bei teilzeitbeschäftigten MA einer Nebentätigkeit zustimmen?
- ist es erforderlich das er dies schriftlich tut?
- Ist es zulässig im Arbeitsvertrag von Teilzeitern zu bestimmen dass der AG hierbei schriftlich zustimmen muss?
- ist es zulässig, dass dies auch auf stille Beteiligungen (was immer dies sein mag) ausgedehnt wird?
Community-Antworten (3)
28.06.2005 um 04:37 Uhr
Soweit dieser Passus im Arbeitsvertrag steht, muß sich der AN daran halten. Der AG darf diese Bedingung, dass er vorher die Genehmigung erteilt, stellen. Es gibt einige Gründe, warum der AG eine Nebentätigkeit ablehnen kann. Da wären, wenn die tarifliche oder die gesetzliche Arbeitszeitzeit überschritten wird. Oder wenn zu befürchten wäre, der AN könnte seiner bisherigen Tätigkeit nicht mehr ordnungsgemäß nachkommen. Aber auch, wenn die Tätigkeit bei einem Wettbewerber ausgeübt werden sollte. Die Schriftform versteht sich dann von selbst. Gruß vollmond
28.06.2005 um 11:17 Uhr
Die von Vollmond genannten Ablehnungsgründe sind auch schon fast alle, die es gibt. Treffen diese Gründe nicht zu, muß der Arbeitgeber der Nebentätigkeit zustimmen. Gerade bei Teilzeitkräften scheiden ja die Gründe des ArbZG oder der Arbeitsbelastung wahrscheinlich schon aus.
29.06.2005 um 05:26 Uhr
schön, wieder von Dir zu lesen, Viktor. Hatte ich einen Grund ausgelassen ? Du hast geschrieben, fast alle Gründe. Ich kenne keine weiteren, bitte erhelle meinen Horizont. Gruß vollmond
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