Erstellt am 28.06.2005 um 02:37 Uhr von vollmond
Soweit dieser Passus im Arbeitsvertrag steht, muß sich der AN daran halten. Der AG darf diese Bedingung, dass er vorher die Genehmigung erteilt, stellen. Es gibt einige Gründe, warum der AG eine Nebentätigkeit ablehnen kann. Da wären, wenn die tarifliche oder die gesetzliche Arbeitszeitzeit überschritten wird. Oder wenn zu befürchten wäre, der AN könnte seiner bisherigen Tätigkeit nicht mehr ordnungsgemäß nachkommen. Aber auch, wenn die Tätigkeit bei einem Wettbewerber ausgeübt werden sollte.
Die Schriftform versteht sich dann von selbst.
Gruß vollmond
Erstellt am 28.06.2005 um 09:17 Uhr von viktor
Die von Vollmond genannten Ablehnungsgründe sind auch schon fast alle, die es gibt. Treffen diese Gründe nicht zu, muß der Arbeitgeber der Nebentätigkeit zustimmen. Gerade bei Teilzeitkräften scheiden ja die Gründe des ArbZG oder der Arbeitsbelastung wahrscheinlich schon aus.
Erstellt am 29.06.2005 um 03:26 Uhr von vollmond
schön, wieder von Dir zu lesen, Viktor.
Hatte ich einen Grund ausgelassen ? Du hast geschrieben, fast alle Gründe. Ich kenne keine weiteren, bitte erhelle meinen Horizont.
Gruß vollmond