Erstellt am 28.06.2005 um 02:46 Uhr von vollmond
kommt darauf an, wieviel Tage Du in der Woche arbeitest.
Bsp.:
Arbeitszeit 5 Tage die Woche, Urlaubsanspruch 30 Tage. Das ergibt 6 Wochen Urlaub.
Arbeitszeit 6 Tage die Woche, Urlaubsanspruch 30 Tage. Das ergibt 5 Wochen Urlaub.
Alles klar?
Gruß vollmond
Erstellt am 28.06.2005 um 08:25 Uhr von Bürodrache
Das kommt darauf an, ob im Arbeitsvertrag Werk- oder Arbeitstage steht. Und ob man 5 oder 6 Tage in der Woche arbeitet.
Ich habe z. B. 30 Arbeitstage Urlaub. Ich arbeite 5 Tage die Woche, d.h. 6 Wochen Urlaub
Erstellt am 28.06.2005 um 09:21 Uhr von viktor
Ganz allgemein - ein Urlaubstag fällt immer dann an, wenn an diesem Tag normaler Weise gearbeitet worden wäre.
Erstellt am 28.06.2005 um 11:18 Uhr von thvau
Die Antwort richtet sich nach dem für Euch gültigen Tarifvertrag, worin eben auch die normale Arbeitszeit geregelt ist.
Wenn bei uns aus Termingründen Samstags gearbeitet wird, muß ich dafür keinen Urlaubstag einbringen, weil für uns die 5 - Tage Woche gilt.
mfg thvau