Betriebsratswahl - was müssen wir tun, wenn mehr Stimmzettel als Wahlumschläge abgegeben wurden ?
Bei uns wurden bei der Betriebsratswahl 971 Wahlumschläge in die Wahlurne gegeben (identisch mit den Eintragungen in der Wählerliste). Bei der Auszählung hatten wir dann 973 Stimmzettel. Also 2 mehr. Vermutlich befanden sich in zwei Umschlägen je 2 Stimmzettel, die sich erst beim "Häufeln" lösten! Wir haben hin und her gerechnet, dass diese zwei Stimmen keinen Einfluß auf das Wahlergebnis haben. Wie sollen wir verfahren? Ist die Wahl gültig?
Community-Antworten (2)
27.06.2005 um 10:45 Uhr
Wenn die Zettel keinen Einfluß haben, braucht Ihr Euch nicht zu sorgen. Macht lediglich eine Netiz ins Wahlprotokoll, das der Umstand nun so einmal war wie er war, und fertig.
(Es soll bösartige Vorstände geben, die die Zettel einfach wegwerfen)
27.06.2005 um 11:15 Uhr
Interessant wäre die Frage, wieso mehr Zettel im Umlauf waren, als Leute auf der Liste standen.
Verwandte Themen
Behinderung der BR-Wahl - in Hannover
ÄlterWahlbeobachtung ist keine Behinderung der Betriebsratswahl Die Wahlbeobachtung durch vor dem Wahllokal postierte Mitarbeiter der Personalabteilung des Arbeitgebers stellt keine Behinderung der Betr
Betriebsratswahl während eines Sabbaticals
ÄlterFalls die Betriebsratswahl in ein Sabbatjahr fällt oder das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Betriebsratswahl für z.B. ein Jahr ruht, bedeutet das, dass man aus dem BR ausscheiden muss und erst bei
Urlaubsberechnung / Was für eine Zensur geht hier eigentlich ab? Unfassbar!
ÄlterEilt ! hallo alle zusammen , wir der BR haben am Donnerstag Sitzung mit dem AG , und wollen generell etwas abklären haben was wir auf der Fortbildung gelernt haben bzw. worauf man uns aufmerksam gemac
Hilfe bei Bossing /Beweisbarkeit neuer Krankheit bei AU
ÄlterGuten Tag, ich bitte in meiner Aussichtslosigkeit dringend um Hilfe/Tipps oder Ratschläge. Die Mail ist sehr lang, ich wäre IHnen über eine Rückmeldung umso dankbarer. Ich arbeite seit 2 Jahren
Betriebsratswahl nach 24 Monaten Amtszeit
ÄlterHallo zusammen, ich hab da mal eine Frage was die Betriebsratswahl angeht. Laut BetrVG §13 Abs.2 ist mit Ablauf von24 Monaten eine Betriebsratswahl durchzuführen wenn die Zahl der Mitarbeiter um die H