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Vermittlung zwischen Raucher und Nichtraucher - kann der Betriebsrat hier irgendwie eingreifen?

S
sabine
Jan 2018 bearbeitet

im zuge einer umsetzung müssten zwei mitarbeiterinnen ein zimmer teilen. eine davon ist starke raucherin (20 stück. am tag) und hat auch noch nie mit jemanden ein zimmer geteilt. die andere mitarbeiterin möchte nicht mit einer raucherin das zimmer teilen. kann der br hier irgendwie eingreifen? wenn ja, wie könnten wir es begründen damit der vorgesetzte dies auch einsieht. es gäbe die möglichkeit ganz in der nähe ein einzelzimmer zu belegen, dagegen streubt sich der vorgesetzte aber weil sich die beiden mitarbeiterinnen vertreten sollen und er nicht "um die ecke" gehen möchte um seine anweisungen zu geben, sondern möchte dies nur in dem gemeinsamen büro sagen. für einen rat wäre ich dankbar.

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Community-Antworten (7)

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Volker

24.06.2005 um 13:39 Uhr

Hallo, ist eine schwierige Sache. Da hilft der §3a leider auch nicht weiter. Tatsache ist, das der AG das Rauchen in dem Zimmer ganz verbieten kann. Nur damit ist dann keinem weiter geholfen. Versucht zu klären, ob die Raucherin etwas zurück steckt und weniger raucht, oder vielleicht anderswo raucht. Bezahlte Rauchpausen gibt es ja nicht. In der Sache ist eben der BR gefordert, der AG kann es sich da leichter machen.

R
Rollie

24.06.2005 um 14:12 Uhr

etwas weniger raucht ? Sorry, aber das ist Panne.

Ich denke, der Nichtraucherschutz des Nichtrauchers geht hier eindeutig vor dem Persönlichkeitsrecht des Rauchers.

Die Raucherin kann sicher ne Zigarette auch an einem anderen Ort rauchen, selbst wenn sie dafür die Pause stempeln muß.

Die Nichtraucherin hingegen kann sich dem Rauch nicht entziehen und wird gefährdet, auch das kann man einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht werten.

Ich denke, hier ist die Fürsorgepflicht des AG gefordert und ggf. gemeinsam ein Kompromiss zu erzielen.

Damit kein Mißverständnis aufkommt, ich bin leidenschaftlicher Raucher :-)

V
viktor

24.06.2005 um 14:21 Uhr

Hallo,

bin da ganz der Meinung von Rollie. Wer sich mit rauchen zu Grunde richten will soll dies so tun, dass kein Kollege mit in den Tod gerissen wird. Der AG hat im Übrigen eine Fürsorgepflicht in gesundheitlichen Angelegenheiten. Schon merkwürdig, dass dies immer noch viel zu selten in Punkto Raucher zum Tragen kommt.

C
Cede

24.06.2005 um 14:28 Uhr

Für mich auch ein ganz klarer Fall: Rauchverbot in diesem Büro! Habe selbst jahrelang als Raucherin mit einer Nichtraucherin das Büro geteilt und musste zum Qualmen woanders hin. Da muss man dann halt durch mit seiner Sucht.

B
billy

24.06.2005 um 16:18 Uhr

bitte arbeitsschutzgesetz ansehen, § GEGEN RAUCHEN IM BÜRO:

              gruß billy
T
tom

24.06.2005 um 18:16 Uhr

Ist der Chef Raucher oder nicht ?

Und die Frage ist so gut wie beantwortet.

B
Biggy

27.06.2005 um 01:21 Uhr

Nein Tom das hat nichts damit zu tun ab der Chef Raucher ist oder nicht. Wenn es eine Betriebsrat gibt, dann hat der die Pflicht den Nichtraucher zu schützen. Es kann ja nicht sein, dass ein Nichtraucher seine Gesundheit aufs Spiel setzten muss damit jemand seiner Sucht nachgehen kann. Also ganz klar, im Büro darf nicht mehr geraucht werden. Gruß Biggy

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