Zählt Bertiebsratarbeit als Arbeitszeit ?
Hallo, ich bin Mitglied im Betriebsrat. Ich habe ein Frage, ich habe in der Spätschichtwoche eine Arbeitszeit von 15:00 bis 23:00 Uhr . Die Betriebsratsitzung fängt aber um 12:00 an. Wann endet an diesem Tag meine Arbeitszeit? Um 20:00 ? Weil ich meine 7,5 Stunden Arbeitszeit voll habe? Ich bin der Meinung ja ,weil ich doch durch meine Betriebsratarbeit keine vor und keine Nachteile haben darf. Eine Arbeitszeitverlängerung wäre für mich ein Nachteil. Wie ist da die rechtliche Lage ??? Danke für eure Antworten...
Community-Antworten (4)
24.06.2005 um 10:56 Uhr
BETRIEBSRATSARBEIT IST IMMER ARBEITSZEIT. Studiere hierzu am Besten den § 37 BetrVG und die Kommenatre zum BetrVG z.B. von Fitting oder Däubler
24.06.2005 um 14:16 Uhr
Vielleicht läßt sich aber auch eine Uhrzeit der Sitzung abstimmen, die den Schichtlern gerecht wird.
25.06.2005 um 12:28 Uhr
Ich habe glaube ich ein passendes Urteil gefunden...damit endet meine Arbeitszeit um 20:00 Uhr oder?
Urteil: § 37 Abs. 2 1999-151 Betriebsratssitzung
Nimmt ein Betriebsratsmitglied an einer Betriebsratssitzung teil, die außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit (z.B. Nachtschicht) stattfindet und ist es ihm deshalb unmöglich oder unzumutbar, seine vor oder nach der Betriebsratssitzung liegende Arbeitszeit einzuhalten, so hat dieses Betriebsratsmitglied gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG einen Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung.
§ 37 Abs. 2 BetrVG betrifft nicht nur Fälle, in denen eine während der Arbeitszeit verrichtete Betriebsratstätigkeit unmittelbar den Ausfall der Arbeitsleistung zur Folge hat. Die Vorschrift will vielmehr grundsätzlich verhindern, dass das Betriebsratsmitglied infolge einer erforderlichen Betriebsratstätigkeit eine Entgeltbuße erleidet.
BAG, Urteil vom 7. Juni 1989 - 7 AZR 500/88
AP Nr. 72 zu § 37 BetrVG 1972
29.06.2005 um 05:38 Uhr
Wenn in den 7,5 Std. die 30 Minuten Pause noch nicht eingerechnet war, hast Du die Richtige Antwort gefunden. Gruß vollmond
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