Erstellt am 24.06.2005 um 08:56 Uhr von Viktor
BETRIEBSRATSARBEIT IST IMMER ARBEITSZEIT. Studiere hierzu am Besten den § 37 BetrVG und die Kommenatre zum BetrVG z.B. von Fitting oder Däubler
Erstellt am 24.06.2005 um 12:16 Uhr von Rollie
Vielleicht läßt sich aber auch eine Uhrzeit der Sitzung abstimmen, die den Schichtlern gerecht wird.
Erstellt am 25.06.2005 um 10:28 Uhr von Yogi
Ich habe glaube ich ein passendes Urteil gefunden...damit endet meine Arbeitszeit um 20:00 Uhr oder?
Urteil:
§ 37 Abs. 2
1999-151
Betriebsratssitzung
Nimmt ein Betriebsratsmitglied an einer Betriebsratssitzung teil, die außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit (z.B. Nachtschicht) stattfindet und ist es ihm deshalb unmöglich oder unzumutbar, seine vor oder nach der Betriebsratssitzung liegende Arbeitszeit einzuhalten, so hat dieses Betriebsratsmitglied gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG einen Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung.
§ 37 Abs. 2 BetrVG betrifft nicht nur Fälle, in denen eine während der Arbeitszeit verrichtete Betriebsratstätigkeit unmittelbar den Ausfall der Arbeitsleistung zur Folge hat. Die Vorschrift will vielmehr grundsätzlich verhindern, dass das Betriebsratsmitglied infolge einer erforderlichen Betriebsratstätigkeit eine Entgeltbuße erleidet.
BAG, Urteil vom 7. Juni 1989 - 7 AZR 500/88
AP Nr. 72 zu § 37 BetrVG 1972
Erstellt am 29.06.2005 um 03:38 Uhr von vollmond
Wenn in den 7,5 Std. die 30 Minuten Pause noch nicht eingerechnet war, hast Du die Richtige Antwort gefunden.
Gruß vollmond