Anfechtung der BR-Wahl
Während der konstituierenden Sitzung des neugewählten Betriebsrates verlor die ehemalige Vorsitzende(die sich erneut um den Vorsitz bewarb) gegen eine Mitbwerberin(die mit klarer Stimmenmehrheit die geheime Wahl gewann).Nun will die ehemalige Vorsitzende die Wahl anfechten,indem sie Unterschriften eines Teils der Belegschaft sammelt,um die Wahl wiederholen zu lassen.Ihre Aussage: Die Liste wäre nur gewählt worden, weil die Kollegen sie als Vorsitzende hätten haben wollen. Hat sie eine Chance, die Wahl deswegen anzufechten?
Community-Antworten (1)
23.06.2005 um 21:58 Uhr
Welche Wahl soll angefochten werden, die des Betriebsralts oder die der BR zur Vorsitzenden ?
Für die Wahl des Vorsitzes wären die Mitarbeiter eh außen vor, das ist ausschließlich Sache des Bertriebsrats, wenn hier keine Fehler gemacht wurden, reicht es auch nicht für eine Anfechtung.
Für die Wahl des Betriebsrats müßte das Gericht entscheiden, ob es Fehler bei der Wahl gab. Meines Erachtens reicht es dafür nicht aus, das jemand von der Belegschaft gewählt wird mit dem Ziel des Vorsitzes. Zumal das die Belegschaft auch kaum beeinflussen kann, ohne zu wissen, wer wie in der konst. Sitzung wählt.
Hier hat wohl jemand das Demokratieverständnis falsch verstanden und zeigt sich als schlechter Verlierer.
Außerdem halte ich es für nicht unehrenhaft, als Arbeitnehmer jemanden zu wählen und heimlich den Wunsch zu hegen, das dieses von mir gewählte BR-Mitglied Vorsitzender wird.
Nur, den Vorsitz wählen die BR-Mitglieder, nicht die Wähler und so dolle konnte die ehemalige Vorsitzende nicht sein, wenn die Mehrheit der BR's eine andere Vorsitzende wählen.
Die Betriebsräte müssen bei der Wahl ihre Entscheidung für sich und nicht für die Mitarbeiter treffen, deinn primär arbeitet die/der Vorsitzende mit den Gremiumsmitgliedern zusammen und nicht mit den Mitarbeitern, also muß hier die Zusammenarbeit stimmen und der den Vorsitz übernehmen, der das überwiegende Vertrauen der Gremiumsmitgliedern genießt.
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