Während der konstituierenden Sitzung des neugewählten Betriebsrates verlor die ehemalige Vorsitzende(die sich erneut um den Vorsitz bewarb) gegen eine Mitbwerberin(die mit klarer Stimmenmehrheit die geheime Wahl gewann).Nun will die ehemalige Vorsitzende die Wahl anfechten,indem sie Unterschriften eines Teils der Belegschaft sammelt,um die Wahl wiederholen zu lassen.Ihre Aussage: Die Liste wäre nur gewählt worden, weil die Kollegen sie als Vorsitzende hätten haben wollen. Hat sie eine Chance, die Wahl deswegen anzufechten?