Erstellt am 23.06.2005 um 19:58 Uhr von rollie
Welche Wahl soll angefochten werden, die des Betriebsralts oder die der BR zur Vorsitzenden ?
Für die Wahl des Vorsitzes wären die Mitarbeiter eh außen vor, das ist ausschließlich Sache des Bertriebsrats, wenn hier keine Fehler gemacht wurden, reicht es auch nicht für eine Anfechtung.
Für die Wahl des Betriebsrats müßte das Gericht entscheiden, ob es Fehler bei der Wahl gab. Meines Erachtens reicht es dafür nicht aus, das jemand von der Belegschaft gewählt wird mit dem Ziel des Vorsitzes. Zumal das die Belegschaft auch kaum beeinflussen kann, ohne zu wissen, wer wie in der konst. Sitzung wählt.
Hier hat wohl jemand das Demokratieverständnis falsch verstanden und zeigt sich als schlechter Verlierer.
Außerdem halte ich es für nicht unehrenhaft, als Arbeitnehmer jemanden zu wählen und heimlich den Wunsch zu hegen, das dieses von mir gewählte BR-Mitglied Vorsitzender wird.
Nur, den Vorsitz wählen die BR-Mitglieder, nicht die Wähler und so dolle konnte die ehemalige Vorsitzende nicht sein, wenn die Mehrheit der BR's eine andere Vorsitzende wählen.
Die Betriebsräte müssen bei der Wahl ihre Entscheidung für sich und nicht für die Mitarbeiter treffen, deinn primär arbeitet die/der Vorsitzende mit den Gremiumsmitgliedern zusammen und nicht mit den Mitarbeitern, also muß hier die Zusammenarbeit stimmen und der den Vorsitz übernehmen, der das überwiegende Vertrauen der Gremiumsmitgliedern genießt.