Können die Kosten der Betriebsratstäigkeit auch refinanziert werden?
Hallo alle, wir sind der BR einer Werkstatt für behinderte Menschen und sind die ewige Diskussion mit unserem Chef über die BR Kosten leid! Kann mir jemand sagen ob es in irgendeiner Refinanzierung, Hinweise auf refinanzierte Kosten für den BR gibt??? ich habe mal was vom Bundesabrechnungsbogen gehört, kann aber im Internet keinen finden. Würde mich über eure Hilfe sehr freuen! Danke Chrisch
Community-Antworten (3)
23.06.2005 um 17:24 Uhr
Ein Betrieb in Deutschland hat die gesetzlichen Bestimmungen und die daraus entstehenden Kosten zu tragen. Und dazu gehören nun auch einmal die Kosten des Betriebsrats. Euer Arbeitgeber wäre der erste, der daran zu Grunde gegangen ist. Allemal wären die BR-Kosten ja Betriebskosten, die die Steuerlast des Gewinns senken.
Ständig - womöglich in der Betriebsöffentlichkeit - über die Kosten des BR zu klagen, stellt eine Behinderung des BR da !
23.06.2005 um 22:34 Uhr
@Hallo Viktor,
freue mich riesig, wieder von Dir zu hören :-)
28.06.2005 um 16:11 Uhr
Hallo Chrisch! Wir sind ebenfalls ein BR in einer WfB. Laß dich von deinem AG nicht auf die Kostenschiene drängen. Das die AG jammern ist doch normal. Ein BR hat eben seine Kosten. Die muß er einkalkulieren. Außerdem könnt ihr ja nur Kosten verursachen die euch nach dem BetrvG zustehen. Fragt den AG doch mal wo er Kosten spart.
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