Erstellt am 22.06.2005 um 18:44 Uhr von Rollie
Wenn Du Pause hast, bleibt es Dir überlassen, wo Du die Pause machst und sei es, das Du nach Hause fährst und dort Mittag ißt.
Was sollte es für einen Sinn bringen, wenn Du den Arbeitsplatz nicht verlassen darfst ?
Erstellt am 22.06.2005 um 22:31 Uhr von Fuchs
Innerhalb der Pausenzeit unterliegt man nicht dem Weisungsrecht des Arbeitgebers, auch wenn viele Arbeitgeber sich dies einbilden.
Erstellt am 23.06.2005 um 07:34 Uhr von merlin
Die Pause zählt nicht zur Arbeitszeit (wird ja auch nicht bezahlt), der AG kann Dir also nicht vorschreiben, ob Du in dieser Zeit z.B. spazieren gehst, einkaufst, im nächsten Freibad eine Runde schwimmst, etc.
Gruß, Merlin
Erstellt am 23.06.2005 um 11:38 Uhr von hopfi
Bei all den vorgeschlagenen Aktivitäten, die der AG nicht verhindern kann bleibt aber zu bedenken, dass immer dann, wenn der Arbeitsplatz ohne Weisung des AG vrlassen wird, kein Unfallversichrungsschutz über die Berufsgenossenschaft besteht.
Gruß
Ottmar