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Dieser Beitrag ist vor 21 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mehrträgige Arbeitsunterbrechung wegen Arbeitsschutzuntersuchung- darf dafür Zwangsurlaub angeordnet

S
Siranez
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Geschäftsstelle ist auf Anweisung unseres Geschäftsführers geschlossen, bis durch eine Analyse bestätigt wurde, ob sich gefährliche bzw. gesundheitsschädliche Stäube in unseren Büroräumen befinden oder nicht. Darf diese Wartezeit (bislang 1 Woche) einfach als Urlaub verbucht werden???

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Community-Antworten (1)

V
viktor

22.06.2005 um 14:57 Uhr

Nein - der Urlaub dient der Erholung und nicht dem Ausgleich des Betriebsrisikos des Unternehmers.

Was macht der denn, wenn wirklich derartige Stoffe gefunden werden ? Dauerurlaub?

Gibt es einen Betriebsrat? Die Frage ob vielleicht ein Kompromiss in Form eines Urlaubsplans möglich ist, wäre auf jedem Fall mitbestimmungspflichtig und die "Anordnung" von Urlaub sowieso

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