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Dieser Beitrag ist vor 21 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schulungszeit = Arbeitszeit ?

C
CC
Jan 2018 bearbeitet

Liebes Forum, Unser Arbeitgeber hat folgendes Ansinnen. Eine Mitarbeitergruppe von 14 Kollegen soll für eine 2-tägige Schulung (Freitag und Samstag) freiwillig einen Tag Freizeit investieren. Weitere Rahmenbedingungen: Keine Regelung im MTV, Die Kollegen (mittlere Führungsebene, keine AT-Bezahlung) sind zwiegespalten einige sind bereit dazu andere nicht. Arbeitgeber spricht von einem "symbolischen Beitrag wegen angespannter wirtschaftlicher Lage". BR wird vorraussichtlich widersprechen - das Thema ist auf der nächsten Tagesordnung. Es handelt sich um eine Schulung, bei der es u.a. um das Führen von Krankenrückkehrgesprächen geht. Diese Gespräche werden seit kurzem von dieser MA-Gruppe durchgeführt. Die Schulung wurde vom BR gefordert und ist ein speziell auf den Betrieb zugeschnittener Workshop. Baut man in dem Fall die Argumentation auf §98 BetrVG auf? Welche weiteren Einflußmöglichkeiten hat der BR? Vielen Dank für jede Hilfe oder jeden Hinweis! CC

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Community-Antworten (2)

O
otto

21.06.2005 um 03:00 Uhr

Guten Abend CC! Wo ist das Problem? Der Arbeitgeber bietet eine Fortbildung an. Die Teilnahme ist - so verstehe ich Ihren Beitrag - freiwillig. Wer nicht mag, nimmt nicht teil. Daß der Arbeitgeber versucht, moralischen Druck auszuüben, ist zwar nicht sehr nett, aber juristisch kaum angreifbar. Da ist halt Zivilcourage gefragt.

V
viktor

21.06.2005 um 10:28 Uhr

Ich würde von § 87 ausgehen (Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage) und als BR hart bleiben. Die Schulung ist Arbeitszeit. Als BR würde ich nur zustimmen, wenn es für den Samstag einen Ausgleichstag gibt.

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