Erstellt am 21.06.2005 um 01:05 Uhr von otto
Tut mir leid, aber ich habe das Problem nicht verstanden. Wie kommen Mitarbeiter/innen mit einer täglichen Arbeitszeit von vier oder sechs Stunden plötzlich zu einem achtstündigen Arbeitstag?
Klar ist: Die Wegezeit von der Betriebsversammlung zurück zum Arbeitsplatz ist Arbeitszeit und muß vom Arbeitgeber bezahlt werden.
Erstellt am 21.06.2005 um 08:37 Uhr von Viktor
Die Betriebsversammlung ist Arbeitszeit. Da die Versammlung während der normalen Arbeitszeit stattfindet ergibt sich schon aus der Logik, dass auch der Weg dorthin Arbeitszeit sein muß. Was sollte es auch sonst sein - Pause ja wohl auch nicht.
Siehe hierzu Kommentar zum BetrVG z.B. von Däubler § 44 Randziffer 17ff