Erstellt am 20.06.2005 um 14:50 Uhr von Konrad
Nach Gesetzeslage ist Reisezeit auch an Sonn- und Feiertagen nur dann Arbeitszeit, wenn man selber am Steuer fährt, oder während z. B. Bahnfahrt mit einem Notebook intensiv arbeitet.
Gilt ein Tarifvertrag (z.B. Bundesmontagetarif) so ist diese Anfahrt mit Zuschlägen zu bezahlen.
Erstellt am 21.06.2005 um 01:30 Uhr von otto
Ergänzend zu Konrad kann ich nur darauf hinweisen, daß Reisezeiten nur dann - selbstverständlich - zu bezahlende Arbeitszeit sind, wenn die Reisezeit zur Berufsausübung gehören, z.B. bei Außendienstlern. Bei allen anderen Mitarbeiter/innen ist das nicht so eindeutig. Da kommt es sehr auf die für den Betrieb geltenden Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder auch die Arbeitsverträge an.