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Zählt Reisezeit am Sonntag als Arbeitszeit?

F
fd196x
Jan 2018 bearbeitet

Wenn man zu einem Arbeitseinsatz reisen muß und das auf einem Sonntag ist weil man am Montag dort anfangen muß, zählt dann die Reisezeit als Arbeitszeit? Kann ich Sonn- und Feiertagzuschläge gelten machen?

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Community-Antworten (2)

K
Konrad

20.06.2005 um 16:50 Uhr

Nach Gesetzeslage ist Reisezeit auch an Sonn- und Feiertagen nur dann Arbeitszeit, wenn man selber am Steuer fährt, oder während z. B. Bahnfahrt mit einem Notebook intensiv arbeitet.

Gilt ein Tarifvertrag (z.B. Bundesmontagetarif) so ist diese Anfahrt mit Zuschlägen zu bezahlen.

O
otto

21.06.2005 um 03:30 Uhr

Ergänzend zu Konrad kann ich nur darauf hinweisen, daß Reisezeiten nur dann - selbstverständlich - zu bezahlende Arbeitszeit sind, wenn die Reisezeit zur Berufsausübung gehören, z.B. bei Außendienstlern. Bei allen anderen Mitarbeiter/innen ist das nicht so eindeutig. Da kommt es sehr auf die für den Betrieb geltenden Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder auch die Arbeitsverträge an.

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